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Chef: Komm zurück! - AN: Lass mal.

Nicht jeder Kündigungsrechtsstreit endet in einem Vergleich. Und nicht immer erhält der obsiegende Kläger am Ende die gewünschte Abfindung. Der beklagte Arbeitgeber kann im Prozess auch einfach „nachgeben“ – und die Ansprüche des Arbeitnehmers anerkennen. Wie – falls irgendwie – kommt der Arbeitnehmer dann an sein Geld? Und wie sollten sich zukünftige Kläger für den Nervenkrieg eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens am Klügsten wappnen? Die Rechtsanwälte Tobias Gerlach aus München und Niklas Pastille, LL.M. aus Berlin, beide prozesserfahren, wissen Rat. Unbedingt reinhören, auch wenn Sie nicht planen, in näherer Zukunft Ihren Chef zu verklagen!

Themen in der heutigen Folge:

  • Darum geht’s: Kündigungsschutzklagen sind auf „Weiterbeschäftigung“ gerichtet!
  • Es geht auch anders: Der Auflösungsantrag (§ 9 Abs. 1 Satz 1 und 2 KSchG) und seine Folgen
  • Aus Anwaltssicht: Die richtige Taktik im Kündigungsschutzprozess
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Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder ohne Vorkenntnisse im Arbeitsrecht. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.
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