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BRV macht Blau – AG sieht Rot!

Schulung geschwänzt – Grund genug für eine außerordentliche Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden? Es geht um ein internationales Logistikunternehmen, in dem der Arbeitgeber mal wieder den Versuch unternommen hat, das Arbeitsverhältnis mit einem Betriebsratsvorsitzenden außerordentlich zu kündigen. Der aktuelle Fall bietet Anlass, über Fragen des Schulungsanspruchs und des Kündigungsschutzes von Betriebsratsmitgliedern zu diskutieren – heute zusammen mit Rechtsanwältin Susanna Suttner und W.A.F. Fachreferentin Frauke Hartmann.

Themen in der heutigen Folge:

  • genereller Schulungsanspruch von Betriebsratsmitgliedern nach § 37 Abs. 6 BetrVG
  • Kostentragungspflicht des AG, soweit „angemessen“
  • Hinweis: § 37 Abs. 7 BetrVG ist nur Ergänzung, nicht Einschränkung des Schulungsanspruchs
  • Schwänzen der Schulung als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung
  • besonderer Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern
  • Beteiligungsrecht des Gremiums bei beabsichtigter Kündigung durch den AG = Zustimmungsrecht des BR
  • bei fehlender Zustimmung muss AG Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzen lassen
  • Gremium entscheidet per Beschluss – Fall der persönlichen Verhinderung des betroffenen Betriebsratsmitglieds
Betriebsverfassungsrecht Teil 1
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Das Einsteiger-Seminar für Betriebsräte
Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.
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