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Böse WhatsApp - böses Erwachen!

In einem Arbeitsrechtsfall wurden Arbeitnehmer, die in einer WhatsApp-Gruppe über Kollegen lästerten, fristlos gekündigt. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen erklärte die Kündigung für unwirksam, da die Äußerungen in der geschlossenen Gruppe der Vertraulichkeit unterlägen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) widersprach und forderte den Kläger auf, weitere Beweise vorzulegen, um das Vertrauen in die Vertraulichkeit zu stützen. Das BAG betonte, dass je heftiger die Äußerungen, desto eher könnten sie den ursprünglichen Rahmen verlassen und den Betriebsfrieden gefährden. Die Rechtsanwälte Patrick Dirksmeier und Helmut Kuckartz beleuchten das Thema genauer.

Themen in der heutigen Folge:

  • Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung
  • Arbeitsvertragliche Nebenpflichten
  • Argumentation des BAG
Arbeitsrecht Teil 2
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