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BetriebsratHEUTE - Darf der BR nach der DSGVO noch die Bruttolohnlisten einsehen?

Seit Mai 2018 ist die DSGVO in Kraft. Seitdem haben sich AG und BR verstärkt mit dem Thema Datenschutz befasst – in vielen Bereichen besteht allerdings noch immer Unsicherheit.

Die Themen für heute:

  • Eine Unsicherheit: Darf der BR nach der DSGVO noch die Bruttolohnlisten einsehen?
  • Was spricht dagegen?
  • Entscheidung des LAG Niedersachsen v. 22.10.18 - 12 TaBV 23/18
  • Recht des Betriebsrats
  • Fazit

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