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BEM: Wer führt das Gespräch? Zwei Praktiker im Erfahrungsaustausch

Am BEM-Tisch wird es eng: Immer mehr inner- und außerbetriebliche Akteure nehmen teil am gemeinsamen Suchprozess nach einer individuell angepassten Lösung für den arbeitsunfähigen Kollegen. Nur - wer führt eigentlich das Gespräch? Der Arbeitgeber?

Über dieses für das Gelingen des komplexen BEM-Verfahrens wichtigen Gesichtspunkt diskutieren die BEM-Praktiker Hartmuth Brandt und Rechtsanwalt Niklas Pastille.

Themen in der heutigen Folge:

  • Der Arbeitgeber - ein geeigneter Gesprächsführer im BEM (§167 Abs. 2 SGB IX)?
  • Welche alternativen Lösungen gibt es?

Seminarempfehlung aus dem Podcast:

Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil 1: https://www.waf-seminar.de/on260

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