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BEM revisited: Wer MUSS, wer DARF mit dabei sein?

Der Arbeitgeber hat langzeiterkrankten Beschäftigten das Betriebliche Eingliederungsmanagement anzubieten (§167 Abs. 2 SGB IX) - so weit, so bekannt! Aber hast du Überblick über sämtliche Akteure, die am BEM-Tisch Platz nehmen dürfen? Und weißt du, welcher Beteiligter wann einzubinden ist - und warum? Rechtsanwältin Lina Goldbach und Rechtsanwalt Niklas Pastille teilen hierzu wichtige Informationen mit dir.

Themen in der heutigen Folge:

  • Der BEM-berechtigte Beschäftigte - die Zentralgestalt am BEM-Tisch
  • Der Arbeitgeber und sein (ggf. externer) Vertreter - immer beteiligt
  • Neu: Vertrauensperson eigener Art - ggf. beteiligt (Option)
  • Betriebsrat und SBV - beteiligt nach dem Opt-out-Modell - Führungskraft im BEM - ggf. beteiligt (Option)
  • Betriebsarzt - ggf. beteiligt (Option)
  • Weitere interne und externe Ämter, Stellen und Personen - ggf. zu beteiligen (Pflicht, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen)
  • Zusammengefasst (BEM-Compliance): Darauf musst du achten!

Empfehlung aus dem Podcast:

BEM Teil 1: https://www.waf-seminar.de/on260

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