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BEM revisited: Wer MUSS, wer DARF mit dabei sein?
Der Arbeitgeber hat langzeiterkrankten Beschäftigten das Betriebliche Eingliederungsmanagement anzubieten (§167 Abs. 2 SGB IX) - so weit, so bekannt! Aber hast du Überblick über sämtliche Akteure, die am BEM-Tisch Platz nehmen dürfen? Und weißt du, welcher Beteiligter wann einzubinden ist - und warum? Rechtsanwältin Lina Goldbach und Rechtsanwalt Niklas Pastille teilen hierzu wichtige Informationen mit dir.
Themen in der heutigen Folge:
Der BEM-berechtigte Beschäftigte - die Zentralgestalt am BEM-Tisch
Der Arbeitgeber und sein (ggf. externer) Vertreter - immer beteiligt
Neu: Vertrauensperson eigener Art - ggf. beteiligt (Option)
Betriebsrat und SBV - beteiligt nach dem Opt-out-Modell - Führungskraft im BEM - ggf. beteiligt (Option)
Betriebsarzt - ggf. beteiligt (Option)
Weitere interne und externe Ämter, Stellen und Personen - ggf. zu beteiligen (Pflicht, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen)
Zusammengefasst (BEM-Compliance): Darauf musst du achten!
Empfehlung aus dem Podcast:
BEM Teil 1: https://www.waf-seminar.de/on260