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BEM: Die Rehaträger hinzuziehen?

Muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass in geeigneten Fällen auch die Rehabilitationsträger ins betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hinzuziehen sind?

Die Rechtsanwälte Tobias Gerlach aus München und Niklas Pastille, LL.M. aus Berlin erläutern die Antwort auf diese Frage anhand der aktuellen Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 13.5.2015, Az. 2 AZR 565/14; BAG, Urteil vom 17.4.2019, Az. 7 AZR 292/17; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.05.2017, Az. 5 Sa 1303/16).

Außerdem erklären Sie die Bedeutung im Kündigungsschutzprozess.

Themen in der heutigen Folge:

  • BEM-Einladung: Das muss – MINDESTENS – drinstehen!
  • Fehlerhafte BEM-Einladung, fehlerhaftes BEM! (Aber: Welche Fehler hätten Einfluss auf die Möglichkeit haben können, Maßnahmen zur Reduktion von Arbeitsunfähigkeitszeiten zu identifizieren?
  • Im Prozess: Wer muss ein fehlendes oder fehlerhaftes BEM rügen, und wann?
  • Fazit für Arbeitnehmer und Betriebsrat
    • BEM ablehnen?
    • BEM-Fehler rügen? Wenn ja, wann?
Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil 1
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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) erfolgreich mitgestalten!
Das Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder, die für den Betriebsrat an der Erarbeitung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements mitwirken wollen. Es eignet sich auch für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung. Der vorherige Besuch der Schulung "Arbeitsrecht Teil 3" ist empfehlenswert, wird aber nicht vorausgesetzt.
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