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Ausgeliehen – 18 Monate nach der AÜG-Reform

Die Überlassungsobergrenze von 18 Monaten greift erstmals zum 01. Oktober 2018. Erfahren Sie hier, was dies für Ihre Leiharbeitnehmer bedeutet.

Die Themen für Heute

  • Was ist Arbeitnehmerüberlassung?
  • Gibt es Ausnahmen?
  • Was passiert bei Nichteinhaltung?
  • Die Festhaltenserklärung
  • Ist ein erneuter Einsatz möglich?
  • Die Rolle des Betriebsrats im Entleiher-Betrieb

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