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Aus lauter Angst: Wenn der Arbeitnehmer Zuspätkommen verschleiert

Arbeitnehmer müssen ihre Sünden grundsätzlich nicht beichten. Aber darf der Arbeitnehmer sein Zuspätkommen aus Angst vor einer drohenden Kündigung nachträglich verschleiern? Oder verdient er dann erst Recht die Kündigung? Über diese in der Praxis hochumstrittene Frage sprechen die Rechtsanwälte Fabian Baumgartner aus München und Niklas Pastille aus Berlin anhand eines aktuellen Urteils.

Thema in der heutigen Folge:

Darf ein Arbeitnehmer sein Fehlverhalten gegenüber dem Arbeitgeber aktiv verschleiern?

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