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Arbeitsagentur: JEDER Arbeitgeber muss freie Stellen "melden"!

Vor JEDER Einstellung eines neuen Mitarbeiters ist die Agentur für Arbeit einzuschalten. So will es das Gesetz. Kaum ein Arbeitgeber aber weiß von dieser wichtigen Pflicht. Das kann böse Folgen haben. Welche das sind, sollten Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen unbedingt wissen. Rechtsanwalt Niklas Pastille aus Berlin und W.A.F.-Fachreferentin und Volljuristin Sandra Becker aus München sorgen in diesem Podcast für die notwendige Aufklärung. Und versetzen meldemuffelige Arbeitgeber –hoffentlich – in Angst und Schrecken.

Themen in der heutigen Folge:

  • Die unbekannteste Vorschrift der arbeitsrechtlichen Welt: § 164 Abs. 1 SGB IX
  • Was genau heißt „frühzeitig“ (§ 164 Abs. 1 Satz 2 SGB IX)?
  • Das weiß NIEMAND: Der „betreute“ Vermittlungsauftrag muss es sein!
  • Was für ein MURKS! Die schönsten Arbeitgeberfehler bei der Meldung
  • Zurückschlagen! Fazit für Betriebsräte und die Schwerbehindertenvertretung
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