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Arbeitgeber muss Kündigungsgrund beweisen

Ein Bezirksleiter in einem Getränkegroßbetrieb wurde außerordentlich gekündigt, weil ihm vorgeworfen wurde, Fantasiekunden zu erstellen und hohe Rabatte zu gewähren. Er gewann seine Kündigungsschutzklage. Dabei argumentierte er, dass seine Passwörter bekannt waren, andere Zugang zu den Computern hatten und er zum fraglichen Zeitpunkt im Urlaub war. Rechtsanwalt Christoph Gussenstätter und Rechtsanwältin Lina Goldbach erläutern die Gründe im folgenden Interview.

Themen in der heutigen Folge:

  • Wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung
  • Betriebsrat und Kündigungen
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Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits die Seminare Betriebsverfassungsrecht Teil 1 und Teil 2 besucht haben oder entsprechendes Praxiswissen besitzen.
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