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Arbeit im Wirtschaftsausschuss – was zählt alles zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten?

Für den Wirtschaftsausschuss ist es eine zentrale Frage: Welche wirtschaftlichen Angelegenheiten sind mit dem Unternehmer zu beraten? Diplom-Betriebswirt Frank Lehmhagen und Rechtsanwalt Tobias Gerlach klären auf, was konkret unter dem Begriff wirtschaftliche Angelegenheiten zu verstehen ist.

Themen in der heutigen Folge:

  • Die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens
  • Die Produktions- und Absatzlage
  • Die Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen
  • Der Zusammenschluss oder die Spaltung von Unternehmen oder Betrieben
Betriebsverfassungsrecht Teil 3
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Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten – BR-Wissen aufbauen
Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits die Seminare Betriebsverfassungsrecht Teil 1 und Teil 2 besucht haben oder entsprechendes Praxiswissen besitzen.
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