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#764 Arbeitsunfall und Berufskrankheit: Das zahlt die Berufsgenossenschaft
Nach einem Unfall im Betrieb stellt sich sofort die Frage, wer Behandlung, Reha und Verdienstausfall bezahlt. Janine Schäfer, Fachanwältin für Arbeitsrecht, und ihre Kollegin Maja Lukat erklären, wann die Berufsgenossenschaft einspringt, warum ein Sturz im eigenen Treppenhaus noch kein Wegeunfall ist und welche Angaben in der Unfallmeldung über die Anerkennung entscheiden. Danach gehen sie die Leistungen durch: Erstbehandlung, Verletztengeld mit 80 Prozent, Rente ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit und berufliche Reha bis zur Umschulung. Für Sie als Betriebsrat wird konkret, wo Ihr Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG und Ihre Überwachungsaufgabe nach § 80 BetrVG greifen.
Themen der Episode:
00:00 Warum Arbeitsunfall und Berufskrankheit Betriebsratsthema sind
02:59 Die Rechtsgrundlage: SGB VII und die zuständige Berufsgenossenschaft
05:02 Wann ein Unfall bei der Arbeit als Arbeitsunfall gilt
07:36 Anerkennungsverfahren, Gutachter und häufige Ablehnungen
09:25 Wegeunfall: Wo der Versicherungsschutz beginnt und endet
15:43 Leistungen der BG: Reha, Verletztengeld und Rente
19:46 Die Rolle des Betriebsrats: § 87 Abs. 1 Nr. 7 und § 80 BetrVG
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