399 Aufrufe | vor 25 Tagen
#762 Stempelpflicht trotz Freistellung?
Ehrenamt schützt nicht vor der Stempeluhr. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Ihr Arbeitgeber auch bei vollständiger Freistellung Ihre Anwesenheit im Zeiterfassungssystem dokumentieren muss, weil Sie ein schutzwürdiges Interesse an diesem Nachweis haben. Fehlt er, drohen Abzüge beim Arbeitsentgelt oder Minusstunden statt Urlaub, wie der Fall einer vollfreigestellten Betriebsrätin vor Gericht zeigt. Prüfen Sie deshalb jetzt, ob Ihre Freistellungszeit korrekt erfasst wird, und sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an, falls nicht.
Themen der Episode:
00:00 Begrüßung und Vorstellung
00:42 Die Entscheidung: LAG Düsseldorf zur Zeiterfassung
01:41 Der Fall: Urlaubstage werden zu Minusstunden
03:19 Grundsatz: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
05:46 Vollständig freigestellt: Ehrenamt und Zeiterfassungspflicht
09:01 Arbeitszeitgesetz: Ruhezeiten und Kappungen
12:55 Fazit: Rechtsanspruch auf Zeiterfassung
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Betriebsverfassungsrecht Teil 1 | 163 | https://www.waf-seminar.de/163