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#683 Kündigung wegen Äußerung in einer Chatgruppe

Dürfen Mitarbeitende darauf vertrauen, dass ihre Äußerungen in einer Chatgruppe mit Kolleginnen und Kollegen vertraulich sind, und vom Arbeitgeber nicht für eine Kündigung herangezogen werden dürfen? Diese spannende Frage hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. In dieser Folge diskutieren Rechtsanwältin Susanna Suttner und Rechtsanwalt Fabian Baumgartner, was das Urteil für Beschäftigte, Betriebsräte – und die Praxis bedeutet.

Themen der Episode:

  • Wann dürfen Chat-Inhalte als Kündigungsgrund verwendet werden?
  • Was ist eine „Vertraulichkeitserwartung“ – und wann gilt sie nicht?
  • Welche Rolle spielt die Größe und Zusammensetzung der Chatgruppe?
  • Wie kann der Betriebsrat reagieren – und wann muss er widersprechen?
  • Was bedeuten §§ 75 und 104 BetrVG für den Schutz vor Betriebsstörern?
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