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#676 Sexuelle Belästigung - Bei wem beschweren?

Betriebsräte wissen: Es gibt keine „absoluten“ Kündigungsgründe. Jeder Fall sexueller Belästigung ist individuell zu bewerten. Die Rechtsprechung geht Vorwürfen jetzt sorgfältiger nach. Faktoren wie lange Betriebszugehörigkeit oder „Augenblickversagen“ zählen weniger. Doch: Wo und wann sollten Betroffene sich beschweren? Die Anwälte und Mediatoren Frank Herring-Jansen und Niklas Pastille, LL.M., beide Straf- und Arbeitsrechtler, geben wertvolle Hinweise.

Themen der Episode:

  • Kündigungsgrund: Sexuelle Belästigung
  • (Keine) Entlastung: Lange Betriebszugehörigkeit, „Situationsverkennung“, Einräumen trotz des Fehlens von Zeugen, tätige Reue, problematisches Opferverhalten
  • Jüngste Rechtsprechung Fazit für den Betriebsrat
Arbeitsrecht Teil 3
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Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter. Eine vorherige Teilnahme an den Seminaren Arbeitsrecht Teil 1 und/oder Arbeitsrecht Teil 2 ist für das Gesamtverständnis empfehlenswert, wird aber nicht vorausgesetzt.
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