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3 F*ck ups rund um die Beweisaufnahme

Steht vor Gericht Aussage gegen Aussage, z.B. im Falle der verhaltensbedingten Kündigung eines Arbeitnehmers, ist eine Beweisaufnahme mitunter unausweichlich. Was der Kläger gelegentlich herbeisehnt („endlich kommt die Wahrheit ans Licht!“), kann indes, wie jeder Anwalt weiß, zum Bumerang werden. Denn: Beweisaufnahmen vor dem Arbeitsgericht folgen recht eigentümlichen Regeln, die selbst dem erfahrensten Kläger und dem engagiertesten Betriebsratsmitglied unvertraut sein dürften. Die Rechtsanwälte Christian Wiszkocsill aus Passau und Niklas Pastille, LL.M. aus Berlin erläutern Ihnen die Einzelheiten.

Themen in der heutigen Folge:

  • F*ck-Up Nr. 1: Der „unzuverlässige“ Zeuge
  • F*ck-Up Nr. 2: Vergleichsverhandlung „tot“ nach der Beweisaufnahme
  • F*ck-Up Nr. 3: Das Gericht fasst zusammen, was so gar nicht gesagt worden ist (kein Wortprotokoll vor dem Arbeitsgericht!)
  • Anwaltsfazit für Betriebsräte und Arbeitnehmer: Fluch und Segen der Beweisaufnahme, worauf zu achten ist, achte!
Arbeitsrecht Teil 3
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Kernthema Kündigung: Praxisnahes Wissen für Ihre Betriebsratsarbeit!
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter. Eine vorherige Teilnahme an den Seminaren Arbeitsrecht Teil 1 und/oder Arbeitsrecht Teil 2 ist für das Gesamtverständnis empfehlenswert, wird aber nicht vorausgesetzt.
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