Bekanntmachung Nachfrist zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Briefkopf
Wahlvorstand

        Ausgehängt am: ____________________

                                              Eingezogen am: ____________________

Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Bekanntmachung

über eine Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen

Innerhalb der im Wahlausschreiben vom [...] bekannt gegebenen Frist ist kein gültiger Wahlvorschlag für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung am […] eingegangen.

Gemäß §§ 39 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 9 Abs. 1 WO werden die Wahlberechtigten aufgefordert, innerhalb einer Nachfrist von einer Woche, spätestens bis zum [...], beim Wahlvorstand gültige Wahlvorschläge einzureichen.

Auf die Angaben im Wahlausschreiben vom [...] betreffend Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird hingewiesen.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung nur stattfinden kann, wenn innerhalb der Nachfrist mindestens ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wird.

Geht auch innerhalb der Nachfrist kein gültiger Wahlvorschlag für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung ein, so wird der Wahlvorstand bekannt geben, dass die Wahl nicht stattfindet (§§ 39 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 9 Abs. 2 WO).

[Ort, Datum]

Der Wahlvorstand


(Unterschrift Wahlvorstandsvorsitzende/r)                  


(Unterschrift Wahlvorstandsmitglied)                  


(Unterschrift Wahlvorstandsmitglied)