Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses (Verhältniswahl)

Briefkopf
Wahlvorstand

             Ausgehängt am: ____________________

                                          Eingezogen am: ____________________



Musterhausen, den [...]

Bekanntmachung

des Wahlergebnisses für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
im Betrieb […] (Verhältniswahl)

Die am [...] durchgeführte Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung erfolgte nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Zur Wahl standen [...] gültige Vorschlagslisten. 

Es wurden [...] gültige Stimmen abgegeben, davon entfielen auf die einzelnen Vorschlagslisten zur Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung folgende Stimmzahlen:

    Liste 1, Kennwort „[...]“: […] Stimmen

    Liste 2, Kennwort „[...]“: […] Stimmen 

    Liste 3, Kennwort „[...]“: […] Stimmen

Es war/en […] Mitglied/er der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen, davon mindes¬tens […] Frauen/Männer [Unzutreffendes streichen] (§ 62 Abs. 3 BetrVG). 

Nach dem Stimmergebnis verteilen sich die Sitze der Jugend- und Auszubildendenvertretung wie folgt:  

    Liste 1, Kennwort „[...]“: […] Sitze, darunter […] Frauen und ]…] Männer, nämlich […] 
    [Hinweis: Namen der gewählten Mitglieder anführen]

    Liste 2, Kennwort „[...]“: […] Sitze, darunter […] Frauen und ]…] Männer, nämlich […]
    [Hinweis: Namen der gewählten Mitglieder anführen]

    Liste 3, Kennwort „[...]“: […] Sitze, darunter […] Frauen und ]…] Männer, nämlich […]
    

[Hinweis: Namen der gewählten Mitglieder anführen]

[Sofern keine Korrektur des Wahlergebnisses nach §§ 39 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 15 Abs. 5 WO erfolgt]:

Mit diesem Stimmergebnis ist der Mindestanteil des Minderheitengeschlechts listenübergreifend gewahrt (§ 62 Abs. 3 BetrVG). Es erfolgt keine Korrektur des Wahlergebnisses.

[Sofern eine Korrektur des Wahlergebnisses nach §§ 39 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 15 Abs. 5 WO zu erfolgen hat]:

Mit diesem Stimmergebnis ist der Mindestanteil des Minderheitengeschlechts auch listenübergreifend nicht gewahrt (§ 62 Abs. 3 BetrVG). Es hat daher eine Korrektur des Wahlergebnisses §§ 39 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 15 Abs. 5 WO zu erfolgen. 

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung setzt sich somit wie folgt zusammen:

Nr. Familienname Vorname Art der Beschäfti
gung im Betrieb/
Ausbildungsberuf
Geschlecht
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         

 

 

Der Wahlvorstand

 


(Unterschrift Wahlvorstandsvorsitzende/r)


(Unterschrift Wahlvorstandsmitglied)


(Unterschrift Wahlvorstandsmitglied)