Einladung zur Wahlversammlung

Einladung zur Wahlversammlung

für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung
 

Ausgehängt am […]

[Name und Funktion der/des Einladenden]
[Name und Funktion der/des Einladenden]
[Name und Funktion der/des Einladenden]

An alle schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten
im/in der [Betrieb/Dienststelle]

Musterstraße 15
50225 Musterhausen                                                                            
                                                                                                         Musterhausen, den […]

Betreff: Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Amtszeit als Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen im Betrieb/in der Dienststelle endet am […] (Hinweis: sofern SBV zur Wahlversammlung einlädt, ansonsten streichen).

Nach § 177 Abs. 1 SGB IX werden in Betrieben/Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen und/oder ihnen Gleichgestellte nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, eine Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und wenigstens ein/e Stellvertreter/in gewählt.

Diese Voraussetzung ist in unserem Betrieb/in der Dienststelle erfüllt.

Alle im Betrieb/in der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen werden hiermit gemäß § 19 SchwbVWO eingeladen zu einer

Wahlversammlung

am […]
      um […] Uhr
in […].

 

In dieser Versammlung sollen die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und ein oder mehrere Stellvertreter der Schwerbehindertenvertretung gewählt werden. Jeder Wahlberechtigte kann dort Kandidaten zur Wahl vorschlagen.


Wichtiger Hinweis: Bitte bringen Sie vorsorglich vorhandene Nachweise über Ihre Eigenschaft als schwerbehinderter oder gleichgestellter Mensch (z.B. Schwerbehindertenausweis, Gleichstellungsbescheid) mit.


Den Arbeitsausfall und ggfs. Fahrtkosten, die durch die Teilnahme an dieser Versammlung entstehen, hat gemäß § 177 Abs. 6 SGB IX i.V.m. § 20 Abs. 3 BetrVG der Arbeitgeber zur tragen.

 


(Unterschrift)


(Unterschrift)


(Unterschrift)

 

Hinweis: Einladen zu dieser Wahlversammlung können die Schwerbehindertenvertretung oder – falls keine Schwerbehindertenvertretung vorhanden ist – drei Wahlberechtigte, der Betriebs- oder Personalrat oder das Integrationsamt (vgl. § 19 Abs. 2 SchwbVWO).

Verteiler
1. Zum Aushang
2. Ggfs. an alle schwerbehinderten und ihnen gleichgestellte behinderte Beschäftigten (Wahlberechtigte) persönlich
3. An den Arbeitgeber mit der Bitte um Kenntnisnahme
4. An den Betriebsrat/Personalrat mit der Bitte um Kenntnisnahme
5. An die zuständige Gewerkschaft mit der Bitte um Kenntnisnahme