Wahlvorschlag Vertrauensperson und Stellvertreter

Vertreter des Wahlvorschlags


(wenn kein anderer Unterzeichner des Wahlvorschlags ausdrücklich als Vertreter bezeichnet ist, wird der an erster Stelle Unterzeichnete als Vertreter des Wahlvorschlags angesehen)

Eingegangen am [...]


(Unterschrift Wahlvorstandsmitglied)

Wahlvorschlag

1.

Für die Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bei [...] (Betrieb/Dienststelle)
 

wird vorgeschlagen:


(Familienname/Vorname)                                                       (Geburtsdatum)


(Art der Beschäftigung)                                                         (Betrieb/Dienststelle)

 

2.

Für die Wahl des stellvertretenden Mitglieds der schwerbehinderten Menschen bei [Betrieb/Dienststelle] wird/ werden vorgeschlagen:


(Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Art der Beschäftigung, Betrieb/Dienststelle)


(Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Art der Beschäftigung, Betrieb/Dienststelle)


(Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Art der Beschäftigung, Betrieb/Dienststelle)telle)

 

Unterzeichner des Wahlvorschlags

Lfd. Nr. Familienname
(Bitte in Druckschrift)
Vorname Unterschrift
1      
2      
3      
4      
5      
6      
7      
8      
9      
10      
...      


Anlage: Schriftliche Zustimmungserklärungen der Bewerber bzw. Bewerberinnen

 

Hinweise:

1. Die Zahl der unter Ziffer 2 genannten Bewerber für die Wahl des stellvertretenden Mitglieds darf die Zahl der im Betrieb/der Dienststelle zu wählenden stellvertretenden Mitglieder laut Wahlausschreiben nicht übersteigen. Ist laut Wahlausschreiben nur ein stellvertretendes Mitglied zu wählen, darf unter Ziffer 2 auch nur ein Bewerber genannt werden.

2. Jeder Wahlvorschlag muss von einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten, mindestens jedoch von 3 Wahlberechtigten unterzeichnet sein (§ 6 Abs. 2 Satz 1 SchwbVWO).