Vertreter des Wahlvorschlags
(wenn kein anderer Unterzeichner des Wahlvorschlags ausdrücklich als Vertreter bezeichnet ist, wird der an erster Stelle Unterzeichnete als Vertreter des Wahlvorschlags angesehen)
Eingegangen am [...]
(Unterschrift Wahlvorstandsmitglied)
Wahlvorschlag
1.
Für die Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bei [...] (Betrieb/Dienststelle)
wird vorgeschlagen:
(Familienname/Vorname) (Geburtsdatum)
(Art der Beschäftigung) (Betrieb/Dienststelle)
2.
Für die Wahl des stellvertretenden Mitglieds der schwerbehinderten Menschen bei [Betrieb/Dienststelle] wird/ werden vorgeschlagen:
(Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Art der Beschäftigung, Betrieb/Dienststelle)
(Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Art der Beschäftigung, Betrieb/Dienststelle)
(Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Art der Beschäftigung, Betrieb/Dienststelle)telle)
Unterzeichner des Wahlvorschlags
Lfd. Nr. | Familienname (Bitte in Druckschrift) |
Vorname | Unterschrift |
1 | |||
2 | |||
3 | |||
4 | |||
5 | |||
6 | |||
7 | |||
8 | |||
9 | |||
10 | |||
... |
Anlage: Schriftliche Zustimmungserklärungen der Bewerber bzw. Bewerberinnen
Hinweise:
1. Die Zahl der unter Ziffer 2 genannten Bewerber für die Wahl des stellvertretenden Mitglieds darf die Zahl der im Betrieb/der Dienststelle zu wählenden stellvertretenden Mitglieder laut Wahlausschreiben nicht übersteigen. Ist laut Wahlausschreiben nur ein stellvertretendes Mitglied zu wählen, darf unter Ziffer 2 auch nur ein Bewerber genannt werden.
2. Jeder Wahlvorschlag muss von einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten, mindestens jedoch von 3 Wahlberechtigten unterzeichnet sein (§ 6 Abs. 2 Satz 1 SchwbVWO).