Bekanntmachung Nachfristsetzung – Wahl SBV

Wahlvorstand                                                                                           Ausgehängt am [...]

bei [Betrieb/Dienststelle]                                                                            Abzunehmen am [...]

Wahl der Schwerbehindertenvertretung


Bekanntmachung
über eine Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen

Innerhalb der im Wahlausschreiben vom [...] bekannt gegebenen Frist ist kein gültiger Wahlvorschlag für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung eingegangen.

Gemäß § 7 Abs. 1SchwbVWO werden die Wahlberechtigten aufgefordert, innerhalb einer Nachfrist von einer Woche, spätestens bis zum [...], beim Wahlvorstand gültige Wahlvorschläge einzureichen.

Auf die Angaben im Wahlausschreiben vom [...] betreffend Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahl nur stattfinden kann, wenn innerhalb der Nachfrist mindestens ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wird.

Geht auch innerhalb der Nachfrist kein gültiger Wahlvorschlag für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung ein, so wird der Wahlvorstand bekannt geben, dass die Wahl nicht stattfindet (§ 7 Abs. 2 SchwbVWO).


[Ort, Datum]

Der Wahlvorstand

 


(Vorsitzender)


(Weiteres Wahlvorstandsmitglied)


(Weiteres Wahlvorstandsmitglied)