Einladung zur Versammlung zur Wahl des Wahlvorstands

Einladung zur Versammlung
zur Wahl des Wahlvorstands

[Name und Funktion der/des Einladenden]                                                      Ausgehängt am […]
[Name und Funktion der/des Einladenden]
[Name und Funktion der/des Einladenden]

An alle schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Beschäftigten
im/in der [Betrieb/Dienststelle]
Musterstraße 10
50225 Musterhausen
                                                                                                         Musterhausen, den […]

Betreff: Wahl einer Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach § 177 Abs. 1 SGB IX werden in Betrieben/Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen bzw. gleichgestellte behinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, eine Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und wenigstens ein/e Stellvertreter/in gewählt.

Diese Voraussetzung ist in unserem/r Betrieb/Dienststelle erfüllt. Derzeit ist in unserem/r Betrieb/Dienststelle jedoch keine Schwerbehindertenvertretung vorhanden.

Die erstmalige Wahl der Schwerbehindertenvertretung findet im förmlichen Wahlverfahren statt, da die in § 18 Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO) genannten Voraussetzungen für die Wahl im vereinfachten Verfahren nicht vorliegen. Die Zahl der Wahlberechtigten im Betrieb/in der Dienststelle […] beträgt mehr als 49 und/oder der Betrieb/die Dienststelle besteht aus räumlich weit auseinanderliegenden Teilen.

Im Einvernehmen mit der Betriebs-/Dienststellenleitung laden wir Sie /lädt Sie [vgl. Hinweis] gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 SchwbVWO zu einer Versammlung der Wahlberechtigten

am […]

um […] Uhr

in […]

ein.

In dieser Versammlung soll ein aus drei Beschäftigten bestehender Wahlvorstand gewählt werden, der dann die Wahl der Vertrauensperson vorzubereiten und durchzuführen hat. Wahlberechtigte sind gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 SchwbVWO alle in unserem Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Menschen und ihnen Gleichgestellte.

Wichtiger Hinweis: Bitte bringen Sie zur Versammlung der Wahlberechtigten vorsorglich vorhandene Nachweise über Ihre Eigenschaft als schwerbehinderter oder gleichgestellter Mensch mit.

Nach § 178 Abs. 6 SGB IX hat die Versäumnis von Arbeitszeit im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Versammlung keine Minderung des Arbeitsentgelts zur Folge.


(Unterschrift)


(Unterschrift)


(Unterschrift)

Hinweis: Einladende können drei Wahlberechtigte, der Betriebs- oder Personalrat oder das Integrationsamt sein.

 

Verteiler:

  1. An alle schwerbehinderten und ihnen gleichgestellte behinderte Beschäftigten (Wahlberechtigte) persönlich
  2. An den Arbeitgeber mit der Bitte um Kenntnisnahme
  3. Zum Aushang
  4. An die zuständige Gewerkschaft mit der Bitte um Kenntnisnahme