Einladung zur Versammlung
zur Wahl des Wahlvorstands
[Name und Funktion der/des Einladenden] Ausgehängt am […]
[Name und Funktion der/des Einladenden]
[Name und Funktion der/des Einladenden]
An alle schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Beschäftigten
im/in der [Betrieb/Dienststelle]
Musterstraße 10
50225 Musterhausen
Musterhausen, den […]
Betreff: Wahl einer Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 177 Abs. 1 SGB IX werden in Betrieben/Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen bzw. gleichgestellte behinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, eine Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und wenigstens ein/e Stellvertreter/in gewählt.
Diese Voraussetzung ist in unserem/r Betrieb/Dienststelle erfüllt. Derzeit ist in unserem/r Betrieb/Dienststelle jedoch keine Schwerbehindertenvertretung vorhanden.
Die erstmalige Wahl der Schwerbehindertenvertretung findet im förmlichen Wahlverfahren statt, da die in § 18 Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO) genannten Voraussetzungen für die Wahl im vereinfachten Verfahren nicht vorliegen. Die Zahl der Wahlberechtigten im Betrieb/in der Dienststelle […] beträgt mehr als 49 und/oder der Betrieb/die Dienststelle besteht aus räumlich weit auseinanderliegenden Teilen.
Im Einvernehmen mit der Betriebs-/Dienststellenleitung laden wir Sie /lädt Sie [vgl. Hinweis] gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 SchwbVWO zu einer Versammlung der Wahlberechtigten
am […]
um […] Uhr
in […]
ein.
In dieser Versammlung soll ein aus drei Beschäftigten bestehender Wahlvorstand gewählt werden, der dann die Wahl der Vertrauensperson vorzubereiten und durchzuführen hat. Wahlberechtigte sind gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 SchwbVWO alle in unserem Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Menschen und ihnen Gleichgestellte.
Wichtiger Hinweis: Bitte bringen Sie zur Versammlung der Wahlberechtigten vorsorglich vorhandene Nachweise über Ihre Eigenschaft als schwerbehinderter oder gleichgestellter Mensch mit.
Nach § 178 Abs. 6 SGB IX hat die Versäumnis von Arbeitszeit im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Versammlung keine Minderung des Arbeitsentgelts zur Folge.
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Hinweis: Einladende können drei Wahlberechtigte, der Betriebs- oder Personalrat oder das Integrationsamt sein.
Verteiler:
- An alle schwerbehinderten und ihnen gleichgestellte behinderte Beschäftigten (Wahlberechtigte) persönlich
- An den Arbeitgeber mit der Bitte um Kenntnisnahme
- Zum Aushang
- An die zuständige Gewerkschaft mit der Bitte um Kenntnisnahme