Unterrichtung über neue Arbeitsverfahren

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Unterrichtung über neue Arbeitsverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Betriebsrat auf seiner Sitzung vom […] einstimmig beschlossen, mit Ihnen in Verhandlungen über die bereits eingeführten neuen Arbeitsmethoden zu treten.

Im letzten Monat haben Sie einige Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe in der Abteilung […] geändert, ohne uns davon in Kenntnis zu setzen. Die weitreichenden Änderungen beruhen anscheinend auf der Einführung neuer Maschinen für den Musterarbeitsablauf.

Gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG hätten wir schon in der Planungsphase über dieses Vorhaben informiert werden müssen. Nach der ordnungsgemäßen Information wäre es nach Absatz 2 Ihre Pflicht gewesen, mit dem Betriebsrat die geplanten Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Arbeit der betroffenen Arbeitnehmer zu beraten.

Außerdem hätten Sie uns frühzeitig informieren müssen, so dass wir vor der Einführung der neuen Arbeitsmethoden noch Gelegenheit gehabt hätten, Bedenken zu äußern und eigene Vorschläge einzureichen.

Ihre Vorgehensweise stellt eine schwere Missachtung der gesetzlichen Rechte des Betriebsrats dar und würde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gemäß § 121 BetrVG rechtfertigen.

Der Betriebsrat ist dennoch bereit, von Maßnahmen abzusehen, wenn Sie uns einen Verhandlungstermin innerhalb der nächsten Woche nennen, in dem wir darüber beraten können, ob die neuen Arbeitsmethoden gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen.

Sollten unsere Verhandlungen zu keinem Ergebnis führen, wären wir leider gezwungen, gemäß § 91 BetrVG die Einigungsstelle zur Klärung anzurufen.

Wir gehen aber davon aus, im Interesse aller Beteiligten zu einer einvernehmlichen Regelung zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender