Mobbing-Handlungen gegen Arbeitnehmer

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Mobbing-Handlungen gegen den Arbeitnehmer Herrn […]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ungefähr seit dem […] kommt es in der Abteilung […] zu vermehrten Mobbing-Handlungen gegen den Arbeitnehmer Herrn […].

Nach der Definition des Bundesarbeitsgerichts ist Mobbing “das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern durch andere Arbeitnehmer oder den Vorgesetzen“.

Folgende Mobbing-Handlungen wurden verwirklicht: (Schilderung des Geschehens).

  1. […]
  2. […]
  3. […]

Diese Vorgänge können durch […] bezeugt werden.

Beispiel:

Herr […] wird von seinen Kollegen/Kolleginnen systematisch ausgegrenzt. Betriebs- und abteilungsinterne Informationen werden nicht an ihn weitergeleitet, soziale Kontakte mit ihm vermieden. Während alle Kollegen/Kolleginnen der Abteilung […] gemeinsam die Mahlzeiten einnehmen, wird Herr […] nicht gebeten, mitzukommen. Zu Feierlichkeiten wird Herr […] nicht eingeladen.

Daneben wird jegliche Kommunikation mit ihm verweigert, so dass Herr […] nicht gegrüßt wird.

Dieses Verhalten könnte daran liegen, dass es sich bei Herrn […] um einen leistungsbetonten, aber trotzdem kollegialen Arbeitnehmer handelt und seine nicht so leistungsstarken Kollegen/Kolleginnen Konkurrenz fürchten.

Die Mobbing-Handlungen haben sich inzwischen auch auf das körperliche Wohlbefinden des Arbeitnehmers ausgewirkt. Dieser leidet bereits am Sonntagmorgen angesichts des kommenden Zusammentreffens mit dem Kollegen […] unter Bauchschmerzen.

Die Rechtsprechung besagt, dass beim Mobbenden nicht die einzelnen Handlungen des Mobbenden zu beurteilen sind, da diese einzeln betrachtet rechtlich bedeutungslos sein können. Bei systematische Wiederholung bzw. Fortsetzung von Mobbing-Handlungen gegen eine Person oder Personengruppe führen diese jedoch zu einem rechtswidrigen Gesamtverhalten.

Ich fordere Sie daher gemäß der in § 75 BetrVG niedergelegten Pflichten auf, Ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen und gegen Herrn […] Maßnahmen zum Schutz von Herrn […] zu ergreifen. Im derzeitigen Stadium könnte dies eine Versetzung des mobbenden Arbeitnehmers sein oder der Ausspruch einer Ermahnung.

Es wäre außerdem wünschenswert, eine allgemeine Schulung aller Mitarbeiter über die Ursachen und Folgen von Mobbing-Handlungen durchzuführen, da diese auch noch einen erheblichen Betriebsschaden anrichten.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender