Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

Sehr geehrte Damen und Herren,

in letzter Zeit mehren sich die Beschwerden von Teilzeitbeschäftigten, die anscheinend bei Beförderungen benachteiligt werden. Für uns ohne ersichtlichen Grund sind Teilzeitbeschäftigte bei den zuletzt durchgeführten Beförderungen nicht berücksichtigt worden. Hier möchten wir folgende Stellen anführen:

  1. […]
  2. […]
  3. […]

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Teilzeitbeschäftigte gemäß § 4 Abs. 1 TzBfG wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden dürfen als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte.

Die Tatsache, dass es sich um Teilzeitbeschäftigte handelt, rechtfertigt nicht den Ausschluss von Beförderungen. Wir fordern Sie hiermit auf, uns umgehend mitzuteilen, welcher sachlicher Grund zum Ausschluss geführt hat.

In unserem Unternehmen sind […] % der Teilzeitarbeitsplätze von Frauen besetzt, sodass in der ungerechtfertigten Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten zugleich eine mittelbare Diskriminierung von Frauen liegt.

Wir erwarten von Ihnen bis zum […] eine Antwort auf die Frage, warum die Teilzeitbeschäftigten von den Beförderungen ausgenommen wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender