Betriebsrat
der Musterfirma
An die Geschäftsleitung
im Hause
Benachteiligung älterer Arbeitnehmer
Sehr geehrte Damen und Herren,
in letzter Zeit haben sich Kolleginnen und Kollegen häufiger beschwert, dass ältere Beschäftigte bei der Besetzung höherrangiger Positionen benachteiligt würden.
In den letzten zwei Jahren haben sich mehrere ältere Mitarbeiter intern um eine höherrangige und besser bezahlte Stelle beworben. Dabei wurde kein Arbeitnehmer bei der Besetzung der ausgeschriebenen Stellen berücksichtigt, der älter als 50 Jahre war.
Im Kollegenkreis ist so der Eindruck entstanden, dass ältere Arbeitnehmer nicht mehr erwünscht sind. Weil sie über viel Berufs- und Lebenserfahrung verfügen, sollten aber gerade auch die älteren Mitarbeiter über 50 befördert werden können. Dies wäre zum Nutzen der Firma. Ältere Arbeitnehmer, die keine Chance mehr auf Beförderung sehen, sind verständlicherweise auch nicht mehr so motiviert.
Ihre Vorgehensweise widerspricht eindeutig § 75 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, da Arbeitnehmer hier wegen des Überschreitens bestimmter Altersstufen benachteiligt werden. Wir sind sogar gesetzlich verpflichtet, solche Benachteiligungen zu vermeiden. Daher bitten wir Sie um ein Gespräch, um die aufgezeigte Entwicklung zu besprechen und Lösungswege zu finden.
Wenn es möglich ist, wäre ein Termin schon in der nächsten Woche wünschenswert.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender