Einführung und Anwendung eines Personalinformationssystems

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Einführung und Anwendung eines Personalinformationssystems

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie der Betriebsrat in seiner letzten Sitzung am […] feststellen musste, handelt es sich bei der Anwendung eines Personalinformationssystems im Betrieb und der Datenverarbeitung von Arbeitnehmerdaten in einer Dienstleistungsfirma um Mitbestimmungsrechte nach dem BetrVG.

Das Bundesdatenschutzgesetz ist ein zugunsten der Arbeitnehmer geltendes Gesetz im Sinne des § 80 Abs. 1 BetrVG. Darin werden Persönlichkeitsrechte, wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, garantiert.

Durch die Erfassung von Daten über Arbeitnehmer, welche Rückschlüsse auf ihr Verhalten und ihre Leistung zulassen, werden Mitbestimmungsrechte insbesondere nach § 87 Abs. 1 Ziff. 6 BetrVG berührt.

Aus diesem Grund streben wir eine umfassende Rahmenvereinbarung zum betrieblichen Datenschutz an. Diese basiert sowohl auf der Grundlage erzwingbarer Mitbestimmungsrechte nach dem BetrVG als auch darauf, der Belegschaft einen hohen Vertrauensschutz im betrieblichen Umgang mit Arbeitnehmerdaten zu gewährleisten.

Anbei haben wir einen Entwurf einer Rahmenvereinbarung zur Verwirklichung des betrieblichen Datenschutzes beigefügt.

Wir bitten Sie um einen Terminvorschlag innerhalb der nächsten zwei Wochen, damit wir schnellstens in Verhandlungen treten können.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender