Auskunftsverlangen vom Wirtschaftsausschuss

Wirtschaftsauschuss
der Musterfirma

An den Gesamtbetriebsrat
der Musterfirma

Auskunftsverlangen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben in den Wirtschaftsausschuss-Sitzungen vom […], […] und […] dieses Jahres bereits auf die Gerüchte hingewiesen, die besagen, dass die […] Abteilung stillgelegt werden soll.

Die Geschäftsleitung hat diese Gerüchte jedoch entkräftet und versichert, dass eine Stilllegung überhaupt nicht geplant ist und somit für sie eine Auskunftspflicht entfalle. Nun haben wir aber entdeckt, dass Maschinen aus der besagten Abteilung bereits zum Verkauf angeboten werden. Leider verweigert die Unternehmensleitung jegliche Stellungnahme und vertritt die Auffassung, dass sie darüber, selbst wenn es stimmen sollte, keine Informationen zu geben brauche.

Der Wirtschaftsausschuss bittet euch daher, die Unternehmensleitung aufzufordern, die Informationen nicht länger zurückzuhalten. Sollte sie den Informationsanspruch weiterhin verweigern, empfiehlt es sich, dass der Gesamtbetriebsrat die Einigungsstelle gemäß § 109 BetrVG anruft.

Wir hoffen die bestehenden Meinungsverschiedenheiten über die Auskunftspflicht des Unternehmers schnellstens beilegen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Sprecher des Wirtschaftsausschusses