Versetzung eines Arbeitnehmers

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Versetzung von Frau/Herrn […]

Sehr geehrte Damen und Herren,

die von Ihnen vorgenommene Versetzung von Frau/Herrn […] ist entgegen Ihrer Darstellung nicht durch das Weisungsrecht gedeckt.

Der Arbeitsvertrag von Frau/Herrn […] enthält keine Versetzungsklausel und ihr/ihm kann daher per Weisungsrecht keine andere Tätigkeit übertragen werden. Dies gilt auch, wenn es sich um eine gleichwertige Tätigkeit handelt. Bei diesem Vorgehen handelt es sich um eine Versetzung.

Daher bedarf es entweder einer Vereinbarung mit Frau/Herrn […] oder bei fehlender Zustimmung einer Änderungskündigung, damit die Zuweisung anderer Tätigkeiten rechtswirksam ist.

Da es sich hier um eine Versetzung handelt, ist gemäß § 99 BetrVG die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. Falls Sie nun eine Änderungskündigung aussprechen wollen, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Sie außerdem das Anhörungsverfahren gemäß § 102 BetrVG durchführen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender