Widerspruch gegen beabsichtigte Kündigung wegen Weiterbeschäftigungsmöglichkeit unter geänderten Vertragsbedingungen, § 102 Abs. 3 Nr. 5 BetrVG

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Beabsichtigte fristgerechte Kündigung des Herrn […]

Sehr geehrte Damen und Herren,

am […] hat der Betriebsrat in seiner Sitzung beschlossen, gegen die von Ihnen beabsichtigte fristgerechte Kündigung des Herrn […] Widerspruch nach § 102 Abs. 3 Nr. 5 BetrVG zu erheben. Im Übrigen hat der Betriebsrat gegen die beabsichtigte Kündigung auch aus sonstigen Gründen erhebliche Bedenken nach § 102 Abs. 2 BetrVG.

Zur Begründung:

a). Zunächst stellt der Betriebsrat fest, dass eine Kündigung gegenüber Herrn […] sozial nicht gerechtfertigt ist. Die von Ihnen angeführten dringenden betrieblichen Erfordernisse sind nicht gegeben. da […]

b). Der Widerspruch stützt sich auf § 102 Abs. 3 Nr. 5 BetrVG.

Abgesehen von den dargelegten Gründen ist die beabsichtigte Kündigung auch deshalb nicht gerechtfertigt, weil Herr […] in der Abteilung […] weiterbeschäftigt werden kann. In dieser Abteilung ist nämlich der Arbeitsplatz 013 durch das Ausscheiden des Herrn […] in den Vorruhestand freigeworden. Herr […] kann diesen Arbeitsplatz übernehmen. Umschulungsmaßnahmen sind nicht erforderlich, weil Herr […] sich angesichts seiner gegenüber Herrn […] umfassenderen Qualifikation zweifellos in kurzer Zeit in den Tätigkeitsbereich des Herrn […] einarbeiten wird.

Herr […] ist darüber informiert, dass eine Versetzung in die Abteilung […] mit einer Abgruppierung von Gehaltsgruppe K 5 auf Gehaltsgruppe K 4 des einschlägigen Gehaltsrahmentarifvertrages verbunden ist. Des Weiteren ist ihm bekannt, dass er die altersmäßigen Voraussetzungen der tarifvertraglichen Verdienstsicherung nach § 9 des Manteltarifvertrages nicht erfüllt. Er hat jedoch sein Einverständnis mit der Änderung der Vertragsbedingungen erklärt für den Fall, dass sein bisheriger Arbeitsplatz nicht mehr haltbar ist.

Deshalb fordert der Betriebsrat Sie auf, Herrn […] weiter zu beschäftigen. Sollten Sie trotzdem an einer Kündigung festhalten, wird der Betriebsrat Herrn […] ausdrücklich auf seinen Weiterbeschäftigungs-anspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG hinweisen und ihn bei der Realisierung dieses Anspruchs nachhaltig unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender