Hinzuziehung einer Auskunftsperson gemäß § 80 Abs. 2 S. 3 BetrVG

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Hinzuziehung einer Auskunftsperson gemäß § 80 Abs. 2 S. 3 BetrVG

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom […] mit einer Stimmenmehrheit von […] Stimmen bei […] Neinstimmen und […] Enthaltungen beschlossen, dass es zur ordnungsgemäßen Ausführung der Betriebsratsaufgaben unbedingt erforderlich ist, gemäß § 80 Abs. 2 S. 3 BetrVG einen sachkundigen Arbeitnehmer hinzuziehen.

Der Betriebsrat wurde am […] von der Geschäftsleitung über […] (genauer Sachverhalt) informiert. Diese Informationen reichen aber nicht aus, um die Folgen für die Arbeitnehmer ausreichend beurteilen zu können. Wir sehen uns nicht in der Lage, ohne die Einschaltung einer sachkundigen Person eine abschließende Aussage machen zu können. Aufgrund der komplexen Thematik sehen wir dies als eine absolut notwendige Maßnahme an.

Als sachkundige Person möchten wir Herrn […] ansprechen, der in seiner Funktion als […] im Betrieb uns die erforderlichen Auskünfte zu folgendem Thema geben wird: […]. Das Thema […] ist Gegenstand der nächsten Betriebsratssitzung am […], zu der auch Herr […] eingeladen werden soll.

Wir werden nach der Betriebsratssitzung darüber beraten, ob alle Fragen ausreichend beantwortet sind oder ob ein weiterer Termin mit Herrn […] erforderlich ist. Sollte eine Hinzuziehung von Herrn […] zu dem von uns genannten Termin aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender