Hinzuziehung eines Beraters gemäß § 111 BetrVG

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Hinzuziehung eines Beraters gemäß § 111 BetrVG

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom […] beschlossen, dass es zur ordnungsgemäßen Ausübung der Betriebsratsaufgaben unbedingt erforderlich ist, gemäß § 111 S. 2 BetrVG einen Berater hinzuziehen.

Die Geschäftsleitung hat uns am […] im Wirtschaftsausschuss darüber informiert, dass ein großer Teil des Betriebs aus Kostengründen stillgelegt werden soll. Laut Ihren Angaben werden […] Beschäftigte davon betroffen sein. Zur Begründung Ihres Vorhabens haben Sie uns folgende Unterlagen vorgelegt:

  1. […]
  2. […]
  3. […]

Der Betriebsrat wird Herrn […] als Berater hinzuziehen, um die vorgelegten Informationen prüfen zu lassen. Daneben möchten wir einen Entwurf für eine Betriebsvereinbarung zur Betriebssicherung mit Herrn […] ausarbeiten. Den Kostenvoranschlag für die Hinzuziehung von Herrn […] haben wir diesem Schreiben beigefügt.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Beauftragung eines Beraters nicht das Recht des Betriebsrats ausschließt, bei Bedarf auch noch einen Sachverständigen hinzuziehen, § 111 S. 2, letzter Halbsatz BetrVG.

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für die Beauftragung eines Beraters gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG nachkommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender