Anrufen der Einigungsstelle - Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Einigungsstelle zum Thema Software Project Portfolio Management PPM, §§ 87 Abs. 1 Nr. 6, 76 BetrVG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

In seiner Sitzung vom ... hat der Betriebsrat den Beschluss gefasst, zum Thema Software Project Portfolio Management PPM die Einigungsstelle anzurufen. Der Betriebsrat hat im letzten Verhandlungstermin die Verhandlungen für gescheitert erklärt. Die Einigungsstelle soll zu den mitbestimmungsrechtlichen Fragen nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG tätig werden. 

Der Betriebsrat schlägt als Einigungsstellenvorsitzende/n Frau/Herr ... vor. Darüber hinaus sollen für die Einigungsstelle für jede Seite vier Beisitzer benannt werden. Der Betriebsrat wird das Betriebsratsmitglied Frau/Herr ... sowie den IT-Sachverständigen Herrn ... und die Rechtsanwältin Frau ... benennen. 

Lehnt die Geschäftsführung die Anrufung der Einigungsstelle ab oder gibt innerhalb des Zeitraums der nächsten zwei Wochen dem Betriebsrat gegenüber keine Stellungnahme ab, behält sich der Betriebsrat vor, das notwendige Beschlussverfahren zur Bestellung der Einigungsstelle einleiten zu lassen. Der Betriebsrat hat die entsprechenden Beschlüsse hierfür bereits gefasst. 

Der Betriebsrat bedauert diese Einwicklung ausdrücklich. Abschließend weist der Betriebsrat noch einmal auf die Missachtung seines Mitbestimmungsrechts durch die Geschäftsleitung in der Sache hin, da die Software ohne seine Zustimmung, ohne eine Betriebsvereinbarung sowie ohne eine Entscheidung einer Einigungsstelle am Standort eingeführt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender