Behinderung der Betriebsratstätigkeit durch Abmahnung

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Behinderung der Betriebsratstätigkeit durch Abmahnung des Kollegen […]

Sehr geehrte/r Frau/Herr […],

in der Sitzung vom […] hat sich der Betriebsrat mit der Abmahnung an das Betriebsratsmitglied Herr […] befasst und ist nach eingehender Prüfung zu folgenden Ergebnissen gekommen:

  1. Die von Ihnen ausgesprochene Abmahnung ist nicht berechtigt und als Behinderung des Betriebsratsmitglieds bei der Ausübung seines Amtes zu werten. Zudem werden unserem Kollegen von Ihnen persönliche und materielle Nachteile angedroht, obwohl er sich völlig korrekt verhalten und ausschließlich seine Aufgaben als Betriebsrat wahrgenommen hat. Mit einer Abmahnung kann aber nur eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung gerügt werden. Herr […] hat in dem von Ihnen beanstandeten Vorgang nur seine gesetzlichen Aufgaben als Betriebsrat wahrgenommen und kann dafür nicht abgemahnt werden.
  2. Unbestritten ist, dass ein Betriebsrat grundsätzlich bei der zeitlichen Einteilung seiner Tätigkeiten betriebliche Notwendigkeiten zu berücksichtigen hat. Das wurde in der Vergangenheit auch immer berücksichtigt und wir werden auch zukünftig den gesetzlichen Vorgaben folgen. Allerdings muss das jeweilige Betriebsratsmitglied selbst beurteilen, ob seine Tätigkeit im konkreten Einzelfall Vorrang vor den betrieblichen Interessen hat. In diesem Fall hatte die Betriebsratstätigkeit von Herrn […] eindeutig Vorrang, wobei die betrieblichen Interessen auch nicht nachhaltig beeinträchtigt wurden.
  3. Die von Ihnen ausgesprochene Abmahnung ist ein unberechtigter Eingriff in die inneren Angelegenheiten unseres Betriebsrats. Wir allein beschließen die Aufgabenverteilung unserer Mitglieder und lassen uns nicht in unser Selbstbestimmungsrecht eingreifen. Wir wollen nochmals daran erinnern, dass wir Ihnen kurz nach der Wahl eine genaue Übersicht über regelmäßige Sitzungstermine, Besetzungen von Ausschüssen und Zuständigkeiten einzelner Betriebsratsmitglieder haben zukommen lassen. Damit haben wir unserer Informationspflicht vollständig entsprochen.
  4. Hiermit fordern wir Sie auf, die Herrn […] im Rahmen seiner Betriebsratstätigkeit erteilte Abmahnung umgehend aus der Personalakte zu entfernen und mit sofortiger Wirkung für gegenstandslos zu erklären. Wir werden uns am […] durch Einsichtnahme in die Personalakte persönlich davon überzeugen.
  5. Sie haben gemäß § 2 BetrVG die Pflicht konstruktiv mit dem Betriebsrat zusammen zu arbeiten und die Betriebsratstätigkeit der einzelnen Mitglieder frei von Repressalien zuzulassen. Wir werden weitere Versuche, die Amtsführung des Betriebsrats zu beeinflussen, nicht hinnehmen.
  6. Sollten Sie der Aufforderung zur Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte nicht bis zum o.g. Termin nachkommen, wird der Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht ein Verfahren nach § 23 Abs. 3 sowie nach § 119 Abs. 1 Ziffer 3 BetrVG anstrengen.

Wir sehen Ihrer unverzüglichen Stellungnahme bis zum […] entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender