Abschluss einer Inklusionsvereinbarung

Schwerbehindertenvertretung
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Abschluss einer Inklusionsvereinbarung

Sehr geehrter Herr […],

Ihnen ist sicher bekannt, dass nach § 166 SGB IX eine Inklusionsvereinbarung mit der Schwerbehindertenvertretung abzuschließen ist. In dieser Vereinbarung sind Regelungen im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen, insbesondere zur Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfeldes, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit sowie Regelungen über die Durchführung der Inklusionsvereinbarung zu treffen. Die Belange schwerbehinderter Frauen sind dabei besonders zu berücksichtigen.

Sicher ist es auch in Ihrem Interesse die innerbetrieblichen Voraussetzungen zu schaffen bzw. die entsprechende Gestaltung der Arbeitsbedingungen anzugehen, um schwerbehinderten Menschen die Eingliederung zu erleichtern.

Eine gelungene Inklusionsvereinbarung bringt für alle Beteiligten den Vorteil durch Nutzung des Sachverstandes der Verhandlungspartner, die Planung und die Steuerung des Integrationsprozesses arbeitsteilig anzugehen und die Verfolgung der Ziele auf mehrere Schultern zu verteilen.

Bitte teilen Sie uns bis zum […] mit, wann Sie zu ersten Verhandlungen zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung zur Verfügung stehen.

Mit freundlichen Grüßen


Betriebsratsvorsitzender