Betriebsvereinbarung zum Thema Nachwuchsförderung

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird gemäß § 88 BetrVG vereinbart:

  1. Arbeitgeber und Betriebsrat wollen durch eine Nachwuchsförderung erreichen, dass junge Mitarbeiter gefördert, motiviert und an den Betrieb gebunden werden. Aus diesem Grunde sollen die Nachwuchsmitarbeiter die Möglichkeit erhalten, andere Bereiche und Mitarbeiter des Betriebes kennen zu lernen und dadurch ihren Horizont zu erweitern.
  2. Als Nachwuchsmitarbeiter gelten nicht nur ehemalige Auszubildende und Trainees bis ca. […] Jahre nach Abschluss der Ausbildung, sondern auch Direkteinsteiger mit einer vergleichbaren Berufserfahrung. Um in den Förderkreis aufgenommen werden zu können, muss man durch einen Vorgesetzen vorgeschlagen werden oder sich bei der Personalabteilung bewerben. Dabei sind sich Arbeitgeber und Betriebsrat einig, dass Vorschläge und Bewerbungen wohlwollend zu prüfen sind. Voraussetzung für eine Förderung sind aber überdurchschnittliche Leistungen und Motivation.
  3. Zum Zwecke der Nachwuchsförderung wird eine Steuerungsgruppe gebildet, die aus jeweils […] Personen der Personalabteilung, der Geschäftsleitung und der Bereiche […] besteht. Die Steuerungsgruppe entscheidet insbesondere über die Aufnahme in die Nachwuchsförderung.
  4. Der Förderzeitraum beträgt ungefähr […] Jahre. In dieser Zeit sollen die jungen Mitarbeiter insgesamt an […] Projektarbeiten teilnehmen. Die einzelnen Projekte sollten nicht länger als […] Wochen dauern.
  5. Die Projekte haben einen Auftraggeber, der das jeweilige Projekt zusammen mit der Personalabteilung auch betreut. Die Finanzierung ist durch den Arbeitgeber sicher zu stellen. Spätestens […] Wochen nach Projektbeginn soll überprüft werden, ob sich die Mitarbeiter an den vorgegebenen Rahmen halten. Gegebenenfalls sind entsprechende Korrekturen vorzunehmen.
  6. Die Projektgruppen sollen aus […] Mitarbeitern bestehen, die – soweit möglich – in unterschiedlichen Bereichen des Betriebes arbeiten. Der Anteil von Frauen soll dem Anteil an der Gesamtbelegschaft entsprechen. Über die Zusammensetzung im Einzelnen entscheidet die Steuerungsgruppe.
  7. Projektvorschläge können von jedem Mitarbeiter, insbesondere auch von Jüngeren gemacht werden. Bei der Auswahl der Projekte hat die Personalabteilung, die zusammen mit der Steuerungsgruppe über die Themen entscheidet, folgende Grundsätze zu beachten:
  • Die Themen sollen praxisnah und betriebsorientiert sein.
  • Es soll kooperatives und interdisziplinäres Arbeiten gefördert werden.
  • Vorhandenes Wissen und betriebsinterne Erfahrungen sollen genutzt werden.
  • Der Schwierigkeitsgrad sollte unterschiedlich hoch sein, die Teilnehmer aber nicht überfordern.
  • Nach Beendigung des jeweiligen Projektes müssen die Teilnehmer eine Abschlusspräsentation vornehmen, an der neben Auftraggeber und Personalabteilung Vertreter der Geschäftsleitung und […] teilnehmen. Nach Absprache können außerdem folgende Personen anwesend sein: […].
  • Die an den Projektgruppen teilnehmenden Nachwuchsmitarbeiter werden durch Trainings-maßnahmen unterstützt, die in einem direkten inhaltlichen Bezug zur Projektarbeit stehen. So können z. B. Fachkenntnisse vermittelt oder Anleitungen zur Präsentation von Ergebnissen gegeben werden. Den Projektteilnehmern sowie auch (potentiellen) Auftraggebern wird die Möglichkeit geboten, an Vorträgen und Diskussionen teilzunehmen. Mitarbeiter, die an der Nachwuchsförderung teilnehmen, werden einmal pro Kalenderjahr zu einem Gespräch mit der Personalabteilung gerufen.
  • Der Betriebsrat ist darüber zu informieren, welche Personen (nicht) in die Nachwuchsförderung aufgenommen werden, wie sich die Projektgruppen zusammen setzen und welche Themen (nicht) behandelt werden sollen. Werden Projektteilnehmer oder –themen abgelehnt, hat auf Antrag des Betriebsrates die Steuerungsgruppe erneut zu beraten.
  • Soweit es um die begleitenden Trainingsmaßnahmen geht, hat der Betriebsrat ein Vorschlagsrecht. Die Rechte des Betriebsrates aus den §§ 96-98 BetrVG bleiben unberührt. Die Steuerungsgruppe hat den Betriebsrat einmal pro Kalenderjahr über den aktuellen Stand der Nachwuchsförderung zu unterrichten.
  • Diese Betriebsvereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft und kann von beiden Seiten mit einer Frist von […] Monaten gekündigt werden.