Betriebsvereinbarung zum Thema Beschwerdeverfahren – sexuelle Belästigung

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird gemäß §§ 85, 86 BetrVG vereinbart:

  1. Geschäftsleitung und Betriebsrat wollen Betroffenen Mut machen, sich gegen sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz zu wehren und den Ausschuss für Beschwerden über sexuelle Belästigungen anzurufen. Die Opfer dürfen auf Grund ihrer Beschwerde keine beruflichen Nachteile erleiden.
  2. Sexuelle Belästigung stellt eine Störung des Betriebsfriedens und einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten dar. Aus diesem Grunde werden Arbeitgeber und Betriebsrat konsequent gegen die Täter vorgehen.
  3. Diese Betriebsvereinbarung findet auf alle Arbeitnehmer des Unternehmens Anwendung.
  4. Liegt eine sexuelle Belästigung vor, hat der/die Betroffene das Recht, den Beschwerdeausschuss anzurufen. Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin hat jedoch auch die Möglichkeit, sich stattdessen bei den Vorgesetzten, der Personalabteilung oder dem Betriebsrat zu beschweren. Soweit der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin damit einverstanden ist, leitet die angerufene Stelle die Beschwerde an den Beschwerdeausschuss weiter.
  5. Unabhängig davon, für welches Verfahren sich der/die Betroffene entscheidet, ist der Betriebsrat über die Beschwerde zu informieren.
  6. Der Beschwerdeausschuss besteht insgesamt aus […] Mitgliedern, wobei mindestens die Hälfte Frauen sein müssen. Jeweils […] Mitglieder werden von der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat benannt.
  7. Der Beschwerdeausschuss soll sich binnen […] Arbeitstagen mit der Beschwerde befassen. Bevor der Ausschuss über die Abhilfe entscheidet, soll er alle Beteiligten anhören. Der Geschäftsleitung sowie dem Betriebsrat ist eine umfassende Stellungnahme zuzuleiten. Kommt es zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat zu keiner Einigung über die Berechtigung der Beschwerde, kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen.
  8. Steht fest, dass die Beschwerde berechtigt ist, verpflichtet sich die Geschäftsleitung zur unverzüglichen Abhilfe. Wird der Beschwerde durch eine personelle Maßnahme abgeholfen, sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu beachten.
  9. Der/die Beschwerdeführer/in erhält umgehend Bescheid über die Entscheidung des Ausschusses. Dauert die Entscheidung ausnahmsweise länger als […] Wochen, erhält der/die Betroffene einen Zwischenbescheid.
  10. Diese Betriebsvereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft und kann von beiden Seiten mit einer Frist von […] Monaten gekündigt werden.