Betriebsvereinbarung zum Thema Kapazitätsanpassung

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird gemäß §§ 88, 92a BetrVG vereinbart:

  1. Unternehmensleitung und Betriebsrat sind sich angesichts der stark schwankenden Kapazitätsauslastung einig, dass die Arbeitsplätze der Stammbelegschaft nur dann dauerhaft gesichert und neue Arbeitsplätze geschaffen werden können, wenn die Geschäftsleitung die Möglichkeit erhält, kurzfristig auf Schwankungen in der Auslastung reagieren zu können.
  2. Die Unternehmensleitung verpflichtet sich, zum […] zusätzlich […] gewerbliche Mitarbeiter im Bereich […] einzustellen. Für den Angestelltenbereich ist die Einstellung von […] Mitarbeitern zum […] geplant.
  3. Der Arbeitgeber wird alle Auszubildenden unbefristet übernehmen, die bis Ende des Jahres […] ausgelernt haben, es sei denn, dass Leistungs- oder Verhaltensmängel eine Einstellung unmöglich machen.
  4. Der Betriebsrat erklärt sich damit einverstanden, dass ab dem […] bis zu […] gewerbliche Arbeitnehmer befristet für die Dauer von […] Monaten eingestellt werden. Bei entsprechendem Bedarf können die befristeten Arbeitsverhältnisse um weitere […] Monate verlängert werden.
  5. Betriebsrat und Geschäftsleitung sind sich einig, dass nur mit befristeten Arbeitsverträgen die notwendige Flexibilität gewährleistet ist, um auf die absehbaren Schwankungen in der Auslastung der Bereiche […] reagieren zu können.
  6. Durch diese befristeten Arbeitsverhältnisse steigt die Gesamtzahl der befristet Beschäftigten auf […]. Der Arbeitgeber ist berechtigt, diese Anzahl von Befristungen in den Jahren […] bis […] aufrechtzuerhalten. Sollten einige befristete Arbeitsverträge vorzeitig gelöst werden, kann der Arbeitgeber bis zur festgelegten Gesamtzahl wieder befristete Arbeitsverträge abschließen.
  7. Ergibt sich nach Ablauf der Befristung, dass die Auslastungssituation eine dauerhafte Übernahme der betroffenen Arbeitnehmer ermöglicht, so ist diesen Mitarbeitern bevorzugt ein unbefristeter Arbeitsplatz anzubieten.
  8. Solange im Unternehmen Mitarbeiter im Rahmen dieser Betriebsvereinbarung befristet beschäftigt sind, können betriebsbedingte Kündigungen nicht wirksam werden.
  9. Die Überstundenregelung mit einer Höchstgrenze von […] Stunden pro Mitarbeiter bleibt von dieser Vereinbarung unberührt.
  10. Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft und endet mit Ablauf des […].