Betriebsvereinbarung zum Thema Personalplanung

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird folgende Betriebsvereinbarung über Personalplanung vereinbart:

  1. Ziel der Personalplanung ist es, durch Zusammenarbeit zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat die bei den jeweiligen Betriebspartnern vorhandenen Informationen aus der Belegschaft oder aus der Führung des Unternehmens wechselseitig durch Informationsaustausch und Beratung wirksam werden zu lassen.
  2. Die Zusammenarbeit im Bereich der Personalplanung findet in einem paritätisch von Arbeitgeber und Betriebsrat besetzten Personalausschuss statt. Dem Ausschuss gehören zwei Mitarbeiter aus der Arbeitgeberseite und zwei vom Betriebsrat gewählte Mitglieder des Betriebsrats an. Der Ausschuss tagt monatlich. Weitere Sitzungen sind auf Wunsch einer Seite anzuberaumen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
  3. Vierteljährlich erhält der Personalausschuss eine Absatz- und Produktionsprognose sowie einen Personalstatus und eine Personalprognose. Die Unterlagen des Arbeitgebers müssen einen Vergleich der Ist-Belegschaft mit der Soll-Belegschaft, unterteilt nach Betriebsabteilungen und Qualifikationen ermöglichen. Die Vorausberechnung des künftigen Personalbedarfs macht Veränderungen bei Stellenbesetzungen aufgrund von Fluktuationen (Rentenfälle etc.), Einführung zusätzlicher Produkte, Auswirkungen von Investitionen und Rationalisierungsmaßnahmen sichtbar.
  4. Der Personalausschuss wird vom Arbeitgeber zeitnah und umfassend über alle personalpolitischen Auswirkungen unterrichtet, die sich aus beabsichtigten unternehmerischen Entscheidungen ergeben. Die Mitglieder des Personalausschusses können verlangen, dass ein Geschäftsführer die vorgelegten Daten erläutert.
  5. Diese Betriebsvereinbarung tritt am […] in Kraft. Sie ist mit einer Frist von drei Monaten kündbar.