Betriebsvereinbarung zum Thema Auswahlrichtlinien für personelle Maßnahmen

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:

  1. Bei Wegfall von Arbeitsplätzen aus betrieblichen Gründen ist vorrangig zu prüfen, ob die Weiterbeschäftigung der betroffenen Arbeitnehmer auf anderen, freien Arbeitsplätzen, ggf. auch zu ungünstigeren Bedingungen, möglich ist.
  2. Im Rahmen von Ziff. 1 ist zu prüfen, ob eine Umschulungs- bzw. Fortbildungsmaßnahme in Betracht kommt. Eine Umschulungs- bzw. Fortbildungsmaßnahme kommt nur dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden, die Maßnahme für das Unternehmen zumutbar und im Anschluss an die Maßnahme eine Weiterbeschäftigung im Unternehmen möglich ist.
  3. Sind betriebsbedingte Kündigungen dennoch unvermeidbar, werden von der Werks-/Personalleitung nach Absprache mit dem Betriebsrat in den Kreis der miteinander vergleichbaren Mitarbeiter alle einbezogen, deren Funktion auch von dem Mitarbeiter wahrgenommen werden kann, dessen Arbeitsplatz weggefallen ist. Vergleichbar in diesem Sinne sind diejenigen Mitarbeiter, die aufgrund ihrer betrieblichen Tätigkeit und beruflichen Qualifikation ohne längere Einarbeitungszeit gegenseitig austauschbar sind.
  4. In die soziale Auswahl sind Mitarbeiter nicht einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes im berechtigten betrieblichen Interesse liegt, d. h. betriebstechnische, wirtschaftliche oder sonstige betriebliche Bedürfnisse eine Weiterbeschäftigung bedingen. Abgesehen von der Darlegung individueller Kriterien können Arbeitnehmer aus dem Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer herausgenommen werden, wenn das berechtigte Interesse an der Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer bestimmter Arbeitnehmer bedingt.
  5. Unter den verbleibenden Mitarbeitern wird die individuelle Auswahl nach den gesetzlichen sozialen Grunddaten Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltsverpflichtungen und Schwerbehinderung durchgeführt.