Betriebsvereinbarung über Auswahlrichtlinien bei Einstellungen

Zwischen der Firma XY, vertreten durch ...

und 

dem Betriebsrat der Firma XY, vertreten durch ...

werden für Einstellungen nachwirkende Auswahlrichtlinien gemäß § 95 BetrVG vereinbart. 

§ 1 Allgemeine Regelungen 

a) Vor jeder Einstellung ist der Betriebsrat von der Geschäftsleitung zu unterrichten. Die Unterrichtung hat zusammen mit der Vorlage der erforderlichen Unterlagen einschließlich etwaiger Bewerbungsunterlagen bzw. Auskunft über die geplante Maßnahme gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG stattzufinden. 

b) Bei Einstellungen müssen grundsätzlich die gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regelungen berücksichtigt werden. Dabei sollen vor allem 

  • gemäß § 75 Abs. 1 BetrVG die im Betrieb beschäftigten Personen nach Recht und Billigkeit behandelt werden
  • die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Mitarbeiter nach § 75 Abs. 2 BetrVG geschützt und gefördert werden
  • Schwerbehinderte sowie sonstige schutzbedürftige Personen bei ihrer Eingliederung gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG unterstützt werden. 

§ Verfahren 

a) Freie Arbeitsplätze werden grundsätzlich auch innerbetrieblich ausgeschrieben

b) Ein innterbetrieblicher Bewerber ist einem außerbetrieblichen Bewerber mit vergleichbaren Qualifikationen stets zu bevorzugen. 

c) Für die Auswahlentscheidungen werden ausschließlich die aus dem Personalfragebogen oder aus sonstigen Bewerbungsunterlagen ersichtlichen Tatsachen zugrunde gelegt. 

d) Der Betriebsrat wird von der Geschäftsleitung auch über Bewerber, die nicht am weiteren Auswahlprozess teilnehmen, unterrichtet. Beantragt der Betriebsrat die Berücksichtigung dieser Bewerber am weiteren Auswahlprozess, müssen sie in diesen miteinbezogen werden. 

§ 3 Auswahlgesichtspunkte

a) Die Auswahlentscheidung erfolgt nach fachlichen, persönlichen und sozialen Gesichtspunkten

b) Im fachlichen Bereich werden dabei vor allem berücksichtigt:

  • Schul- und Berufsbildung
  • abgelegte Prüfungen
  • erforderliche Grund- und Spezialkenntnisse 
  • tätigkeitsbezogene Erfahrung
  • Fähigkeit und Bereitschaft, sich zusätzlich erforderliche Kenntnisse und Erfahrungen anzueignen. 

c) Im persönlichen Bereich werden vor allem berücksichtigt:

  • Zuverlässigkeit und Einigung des Bewerbers
  • Anforderungen aus arbeitsmedizinischer Sicht
  • ggf. erforderliche Tauglichkeitsuntersuchungen
  • Einigung zur Eingliederung in Arbeitsgruppen
  • soweit erforderlich Führungseigenschaften 

d) Im sozialen Bereich werden vor allem berücksichtigt: 

  • Dauer vorhergehender Arbeitslosigkeit 
  • Wiedereingliederung Langzeiterkrankter 
  • Familienstand/Unterhaltsverpflichtungen 

§ Schlussbestimmungen

Die vorliegende Betriebsvereinbarung tritt am ... in Kraft. Sie kann mit einer Frist von zwei Monaten, frühesten jedoch zum ... gekündigt werden.

Ort ... / Datum ...

Unterschriften Unternehmen XY / Betriebsrat