Betriebsvereinbarung zum Thema Betriebsratsmitglieder – verringerte Freistellung

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird gemäß § 38 BetrVG vereinbart:

  1. Aus betrieblichen Gründen erklärt sich der Betriebsrat bereit, die Zahl der freizustellenden Mitglieder zu verringern. Geschäftsleitung und Betriebsrat sind sich einig, dass durch die Verringerung die Arbeit des Betriebsrates nicht beeinträchtigt werden darf.
  2. Dem Betriebsrat stehen auf Grund der derzeitigen Größe der Belegschaft gemäß § 38 BetrVG […] Freistellungen zu. Der Betriebsrat verzichtet auf 1 Freistellung, so dass nur […] Mitglieder von der Arbeitsleistung zu befreien sind.
  3. Gemäß § 38 Abs. 2 BetrVG wird der Betriebsrat die freizustellenden Mitglieder nach Beratung mit dem Arbeitgeber wählen.
  4. Diese Betriebsvereinbarung tritt mit der Unterzeichnung für die Dauer von […] Monaten in Kraft.

    Innerhalb der Laufzeit kann die Vereinbarung mit einer Frist von […] Wochen gekündigt werden, wenn der Betriebsrat seine Mindestfreistellungen nach § 38 BetrVG in Anspruch nehmen will.

    Sie endet mit sofortiger Wirkung, wenn sich die Größe der Belegschaft so verändert, dass sich der Umfang der Freistellungen nach § 38 BetrVG erhöht oder verringert.