Betriebsvereinbarung zum Thema Betriebsratsmitglieder – Ersatzfreistellung

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird gemäß § 38 BetrVG vereinbart:

  1. Geschäftsleitung und Betriebsrat sind sich einig, dass in der derzeitigen Situation des Unternehmens (Betriebsänderung) die Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 BetrVG und die Freistellung gemäß § 38 BetrVG nicht ausreichen, den erhöhten Bedarf der Beschäftigten an Informationen, Gesprächen und Hilfestellungen zu decken.
  2. Die bisher freigestellten Betriebsratsmitglieder […] bleiben weiterhin freigestellt. Zusätzlich wird mit Wirksamwerden dieser Betriebsvereinbarung Frau/Herr […] gemäß § 38 BetrVG vollständig von der Arbeitsleistung freigestellt.
  3. Die Freistellung von Frau/Herrn […] erfolgt nur vorübergehend. Sie behält ihre Gültigkeit während der Abwicklung der Betriebsänderung, endet aber spätestens am […].
  4. Es wird ausdrücklich betont, dass die zusätzliche Freistellung von Frau/Herrn […] dem Anspruch der Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 2 BetrVG nicht entgegensteht.
  5. Dem zusätzlich freigestellten Betriebsratsmitglied wird ein eigenes Besprechungszimmer zur Verfügung gestellt. Frau/Herr erhält das Zimmer […], das zur Zeit leer steht. Dieser Raum ist mit einem abschließbaren Schreibtisch, einem Telefon, einem PC, einem abschließbaren Schrank sowie einem Besprechungstisch mit […] Stühlen auszustatten.
  6. Frau/Herrn […] dürfen durch die vorübergehende Freistellung keine Nachteile entstehen. Nach Ablauf der Freistellung ist Frau/Herr deshalb auf dem Arbeitsplatz einzusetzen, auf dem sie/er vor der Freistellung gearbeitet hat.

    Während der Freistellung steht ihr/ihm die gleiche Vergütung zu wie vor der Freistellung. Soweit sich zwischenzeitlich der Tariflohn erhöht hat, besteht Anspruch auf die erhöhte Vergütung.

    Soweit z. B. auf Grund geänderter Anforderungen von Frau/Herrn neue Qualifikationen verlangt werden müssen, ist ihr/ihm nach Ablauf der Freistellung unverzüglich Gelegenheit zu geben, diese durch Schulungen während der Arbeitszeit zu erwerben.

  7. Diese Betriebsvereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft und gilt nur bis zur Abwicklung der Betriebsänderung. Sie endet spätestens am […].

Die Vereinbarung kann außerdem von beiden Seiten mit einer Frist von […] Monaten gekündigt werden (Anm. 3).