Betriebsvereinbarung zum Thema Teleheimarbeit

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:

1. Vorbemerkungen

Die Firma […] räumt Mitarbeitern die Möglichkeit ein, ihre vertragliche Arbeitsleistung teilweise in der eigenen Wohnung zu erbringen.

2. Bedingungen für Teleheimarbeit

Mitarbeiter können einen Antrag auf Teleheimarbeit stellen, wenn die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • der einfache Arbeitsweg überschreitet 35 km
  • der Mitarbeiter hat die räumlichen Voraussetzungen für einen Teleheimarbeitsplatz
  • die Tätigkeit des Mitarbeiters erfordert nach Einschätzung des Vorgesetzten keine ständige Anwesenheit am Arbeitsplatz
  • die Arbeit des Mitarbeiters ist nach Einschätzung des Vorgesetzten für Teleheimarbeit geeignet.

Teleheimarbeit findet nur in gegenseitigem Einvernehmen statt. Die Ablehnung eines Antrags hat schriftlich und unter Angabe der Gründe zu erfolgen.

3. Ausrüstung des Arbeitsplatzes.

Die zur Teleheimarbeit notwendige Ausrüstung wird von der Firma […] gestellt.

Mindestausstattung sind in der Regel:

  • Separater Telefonanschluss (ISDN)
  • Hard- und Software entsprechend den Arbeitsanforderungen
  • Modem oder adäquate Hardware für Datenaustausch

Der tatsächliche Ausstattungsbedarf wird mit dem betroffen Mitarbeiter und seinen Vorgesetzten ermittelt.

4. Entstehende Kosten.

Die für den Betrieb des Teleheimarbeitsplatzes anfallenden Installationskosten trägt die Firma […].

Reparatur- und Wartungsarbeiten werden mit den firmenüblichen Servicetechnikern auf Kosten der Firma […] durchgeführt. Telefongebühren, Onlinekosten und ähnliches übernimmt die Firma. Büromaterial wird von der Firma bezogen.

Für entstehende Kosten durch Beschädigung - und Ersatz bei Diebstahl - der zur Teleheimarbeit notwendigen Ausrüstung haftet die Firma. Voraussetzung hierfür ist der ordnungsgemäße Betrieb und die ordnungsgemäße Verwahrung der Ausrüstungsgegenstände.

Als Ausgleich für die Unkosten des Mitarbeiters (Raumkosten, Strom usw.) darf der Mitarbeiter das Equipment in angemessenem Rahmen auch privat nutzen.

5. Häufigkeit, Zeitpunkt und Dauer der Teleheimarbeit.

Die Arbeitszeit und tägliche Arbeitsdauer richten sich nach den zur Zeit bestehenden Betriebsvereinbarungen ("Regelung zur Gleitenden Arbeitszeit" vom […], "Regelung von arbeitsfreien Brückentagen" vom […])

Die Teleheimarbeit umfasst mindestens einen Tag pro Woche und übersteigt nicht 5 Tage pro Monat. Sollte aus betrieblichen Gründen in einer Woche keine Teleheimarbeit stattfinden können, so ist der Ausfall zeitnah (d. h. innerhalb eines Monats) nachzuholen.

Falls mehrere Mitarbeiter in einer Gruppe Teleheimarbeit in Anspruch nehmen, einigen sie sich untereinander darüber, wer an welchem Wochentag zu Hause bleibt. Im Falle der Nichteinigung entscheidet der Vorgesetzte.

6. Zeiterfassung

Mitarbeiter in Teleheimarbeit notieren die im Rahmen ihres Gleitzeitspielraums tatsächlich geleistete Zeit und teilen sie ihrem Gleitzeitbeauftragten mit.

7. Versicherung

Es wird sichergestellt, dass der Mitarbeiter an seinem Teleheimarbeitsplatz den gleichen Versicherungsschutz genießt wie am Arbeitsplatz im Betrieb.

8. Beendigung der Teleheimarbeit

Die individuelle Teleheimarbeit ist beiderseitig mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar. Bei Beendigung der Teleheimarbeit übernimmt der Mitarbeiter die fest installierte Ausrüstung (z. B. Telefonanschlüsse) kostenlos.

9. Streitigkeiten

Bei Streitigkeiten entscheidet eine Schiedsstelle bestehend aus 2 Arbeitgebervertretern, 2 Betriebsrats-mitgliedern und einem Vorsitzenden, der abwechselnd vom Arbeitgeber und vom Betriebsrat gestellt wird.

10. Schlussbemerkung

Diese Betriebsvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und ist nicht vor dem […] mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende kündbar.