Betriebsvereinbarung zum Thema Mitarbeiterbefragung – Vorgesetzte

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird gemäß § 88 BetrVG folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:

  1. Zur Verbesserung der betrieblichen Zusammenarbeit soll das Führungsverhalten der Vorgesetzten im Unternehmen untersucht werden.
  2. Aus diesem Grunde wird nach dem übereinstimmenden Willen von Unternehmensleitung und Betriebsrat im Zeitraum vom […] bis zum […] eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt.
  3. Die schriftliche Befragung erfolgt getrennt nach Beschäftigtengruppen auf verschieden farbigen Bögen. Es werden verteilt
  • […] Fragebogen an die Beschäftigten unter der unteren Führungsebene,
  • […] Fragebogen an die Beschäftigten unter der mittleren Führungsebene und
  • […] Fragebogen an die Beschäftigten unter der höheren Führungsebene.
  • Kein Mitarbeiter ist gezwungen, an der Befragung teilzunehmen. Die Befragung erfolgt anonym. Die ausgefüllten Fragebogen sind in einen neutralen, unbeschrifteten Umschlag zu geben und in eine der in der Personalabteilung und beim Pförtner aufgestellten Sammelurnen zu werfen.
  • Die Auswertung übernimmt eine paritätisch besetzte Arbeitsgruppe, die aus […] Mitgliedern der Unternehmensleitung und […] Mitgliedern des Betriebsrates besteht. Die jeweiligen Vertreter sind bis zum […] zu benennen.
  • Nach der Auswertung sind die Fragebögen sofort zu vernichten.
  • Die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung werden durch einen Aushang am schwarzen Brett im Eingangsbereich bekannt gemacht.
  • Soweit auf Grund der Auswertung Folgemaßnahmen notwendig werden, können diese nur mit Zustimmung des Betriebsrates eingeleitet und durchgeführt werden.
  • Diese Betriebsvereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft und verliert mit dem Abschluss der Folgemaßnahmen, spätestens jedoch am […] ihre Wirkung.