Betriebsvereinbarung zum Thema Internet-Zugang

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:

1. Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung regelt den Internet-Zugang mit den Diensten E-Mail und das World Wide Web (www) für […].

2. Zielsetzung

Durch den Einsatz von Internet-Techniken soll es den Mitarbeitern ermöglicht werden,

  • -über das World Wide Web von außerhalb angebotene Informationen innerhalb ihrer Arbeit zu nutzen;
  • -über das mittels der Internet-Nutzung nach außen geöffnete E-Mail-System (elektronische Post) sowohl innerhalb des Unternehmens als auch nach außen auf elektronischem Weg Mitteilungen und Dokumente auszutauschen.

Mit dieser Vereinbarung wird die Absicht verfolgt, die Mitarbeiter sowie das Unternehmen vor Sicherheitsrisiken des Internets zu schützen. Das Unternehmen und der Betriebsrat stimmen darin überein, dass der Einsatz dieser schnellen Kommunikationsmedien gerade in einer Zeit erhöhten Wettbewerbsdruckes unbedingt erforderlich ist, um auf Dauer wirtschaftlich agieren zu können.

3. Technische Realisierung

Das unternehmensinterne Rechnernetzwerk wird durch eine besondere Schutztechnik gegenüber der – durch das Internet zugänglichen – Außenwelt geschützt. Diese Schutztechnik (Proxy-Server, Firewall-System, Mail Sweeper) wurde so konfiguriert, dass alle Dateien auf Viren und Hackerangriffe automatisch überprüft werden und alle Unregelmäßigkeiten sowie abgewiesene Verbindungsversuche protokolliert werden.

Diese Protokolle dienen ausschließlich dem Sicherheitsaspekt und werden automatisch nach sieben Tagen überschrieben. Eine Datenübermittlung erfolgt ausschließlich für die vorstehend genannten Sicherungsaufgaben. Darüber hinaus erfolgen keine weiteren Auswertungen (z.B. Leistungs-, Verhaltenskontrolle etc.).

Grundsätzlich existiert nur dieser eine Zugang zum Internet. Andere Verbindungen über eigene Modems etc. zum Internet sind grundsätzlich untersagt, da diese ungeschützt ablaufen würden. Außendienstmitarbeiter wählen sich mit ihren Modems ausnahmslos direkt in das […]-Netz ein und haben über dieses Netz und dessen Schutzvorrichtungen dann einen Zugang zum Internet.

4. Regelung für den Umgang mit dem Internet

Grundsätzlich wird das Internet (www und E-Mail) nur für geschäftliche Zwecke eingesetzt. Eine Nutzung aus privaten Gründen ist untersagt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine diesbezügliche Kontrolle möglich ist!

Das E-Mail-System als Medium für eine schnelle und formlose Kommunikation kann nicht alleiniges Medium für die Übermittlung rechtsverbindlicher Geschäftsvorgänge sein. Grundsätzlich ist zu beachten, dass Informationen im Internet ausgespäht und in ihrem Sinn verändert werden können. Aus diesem Grunde gehören Informationen, die Dritten nicht zugänglich werden sollten, nicht in das Internet. Ausnahmen können allenfalls dann gemacht werden, wenn diese Informationen in verschlüsselter Form vorgenommen werden.

5. Schlussbestimmung

Diese Betriebsvereinbarung tritt mit dem […] in Kraft. Sie gilt bis zum […] und verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern sie nicht von einem der beiden vertragsschließenden Teile mit dreimonatiger Frist zum Jahresende gekündigt wird. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, im gegenseitigen Einverständnis notwendig erscheinende Änderungen jederzeit vorzunehmen.