Betriebsvereinbarung zum Thema Internet

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6 BetrVG vereinbart:

  1. Diese Betriebsvereinbarung beinhaltet einen Leitfaden zum verantwortungsbewussten Umgang mit dem Internet und dem E-Mail-Diensten.
  2. Durch die Nutzung des Internets soll den Beschäftigten die Beschaffung von Informationen und Weiterleitung von Mitteilungen und Dokumenten erleichtert werden. Geschäftsleitung und Betriebsrat sind sich einig, dass der Einsatz schneller Kommunikationsmedien erforderlich ist, um auf Dauer wettbewerbsfähig sein zu können.
  3. Diese Vereinbarung gilt für alle Mitarbeiter des Unternehmens, die das Internet nutzen.
  4. Sowohl die Mitarbeiter als auch das Unternehmen sind vor den mit der Nutzung des Internets verbundenen Risiken zu schützen.
  5. Aus diesem Grunde wird das Netzwerk des Unternehmens durch die Schutztechniken […] gegenüber unerwünschten Eingriffen der Außenwelt gesichert; in dem alle Dateien automatisch auf Viren oder Hacker-Angriffe untersucht werden.
  6. Festgestellte Unregelmäßigkeiten und abgewiesene Verbindungsversuche werden protokolliert. Diese ausschließlich aus Sicherheitsgründen angefertigten Protokolle werden automatisch nach […] Tagen überschrieben. Weitere Auswertungen der Daten werden nicht vorgenommen, insbesondere finden keine Leistungs- oder Verhaltenskontrollen statt.
  7. Es darf nur der vom Unternehmen zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet genutzt werden. Andere Verbindungen, z. B. über eigene Modems, sind genehmigungspflichtig.
  8. Jeder Computer-Arbeitsplatz darf nur die vom Unternehmen zugelassene Hard- und Software beinhalten. Diese ist als Anlage der Vereinbarung beigefügt.
  9. Jeder Mitarbeiter hat seinen Arbeitsplatz vor unbefugten Zugriffen zu schützen.
  10. Die Nutzung des Internets setzt voraus, dass der Mitarbeiter sich verpflichtet, das Internet nur im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit und im Interesse des Unternehmens zu nutzen. Eine private Nutzung ist verboten. Diesbezügliche Kontrollen sind in Absprache mit dem Betriebsrat möglich.
  11. Folgende Internet-Dienste können zurzeit genutzt werden: […]
  12. Jede Aktivität der Beschäftigten im Internet wird protokolliert und für eine bestimmte Zeit aufbewahrt. Der Umfang der gespeicherten Daten ist im Einzelnen aufzulisten und dieser Betriebsvereinbarung als Anlage beizufügen.
  13. Die Protokollierung ist erforderlich, um potentielle Angriffe feststellen und an die Strafverfolgungsbehörden weiterleiten zu können. Die protokollierten Zugriffe dürfen nicht zur Auswertung personenbezogene oder –beziehbare Daten verwendet werden.
  14. Zu Service-Zwecken sind die zuständigen Personen im Unternehmen berechtigt, den PC zu überprüfen und ggf. Änderungen vorzunehmen.
  15. Die Geschäftsleitung hat sicher zu stellen, dass nur die Personen die gespeicherten Daten einsehen und auswerten dürfen, die autorisiert sind und ein besonderes betriebliches Erfordernis nachweisen können. Bei der Auswertung der Daten ist der Betriebsrat und eine von der Geschäftsleitung zu beauftragenden Person hinzuziehen. Der betroffene Arbeitnehmer ist unverzüglich über die Auswertung zu informieren.
  16. Über die Auswertung ist ein ausführliches Protokoll zu erstellen, von dem der betroffene Mitarbeiter eine Kopie erhält.
  17. Die gespeicherten Daten sind für maximal […] Monate und geschützt vor dem Zugriff Unberechtigter aufzubewahren. Soweit gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist vorgeschrieben ist, ist dies dem Betriebsrat rechtzeitig unter Darlegung der Gründe mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist sind die Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu löschen.
  18. Diese Betriebsvereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft und kann von beiden Seiten mit einer Frist von […] Monaten gekündigt werden.