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Budgetierung der Betriebsratsarbeit

5 Minuten Lesezeit

Die Tätigkeit eines Betriebsrats darf nicht eingeschränkt werden. Die Kosten, die bei seiner Tätigkeit entstehen, dürfen nicht durch ein Budget limitiert werden.

Lesen Sie in diesem Artikel, welche Rechte der BR hat.

Mann sitzt vor dem Laptop und schaut sich die Budgetierung der Betriebsratsarbeit an

Der Betriebsrat muss einer Budgetierung der durch ihn verursachten Kosten nicht zuzustimmen. Er begeht sogar eine Pflichtverletzung, wenn er (aufgrund vom Arbeitgeber festgelegter Budgets) Maßnahmen nicht ergreift. Er muss alles ergreifen, um seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.

Budgetierung der Betriebsratsarbeit – muss der Betriebsrat sich darauf einlassen?

In letzter Zeit verstärken sich die Bestrebungen vieler Unternehmen, die Kosten für die Betriebsratsarbeit zu verringern. Ein beliebtes Instrument ist dabei der Versuch, dem Betriebsrat ein Budget vorzugeben, das er nicht überschreiten darf.

Es ist verständlich und legitim, dass ein Unternehmen Kosten verringern möchte. Denn schließlich ist es eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit, Kosten so gering wie möglich zu halten.

Aber: Die Kosten, die für die Arbeit des Betriebsrats entstehen, wird nicht so behandelt wie Kosten in anderen Teilen des Unternehmens.

Notwendige Aufgaben des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat eine Fülle von Aufgaben, die im Betriebsverfassungsgesetz bestimmt sind. Diese Aufgaben muss der Betriebsrat erfüllen. Wenn er bestimmte Aufgaben nicht erfüllt, begeht er eine Pflichtverletzung. Nach § 23 Abs. 1 BetrVG kann das schwerwiegende Folgen haben. Dieser könnte aufgelöst oder einzelne Mitglieder aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden.

Um seine Aufgaben erfüllen zu können, muss der Betriebsrat verschiedene Maßnahmen ergreifen. Dazu zählen:

  • Sitzungen abhalten
  • Beschlüsse fassen
  • sich informieren
  • Informationen an die Beschäftigten weitergeben
  • Betriebsversammlungen abhalten
  • gelegentlich mit dem Arbeitgeber vor der Einigungsstelle oder vor Gericht auseinandersetzen
  • eine Reihe anderer Dinge

Viele dieser Aktivitäten kosten Geld - indem sie selbst direkt Kosten verursachen oder Personalkosten verursachen. Weil z. B. Mitglieder des Betriebsrats nicht ihren dienstlichen Aufgaben nachgehen, sondern ihre Aufgaben als Betriebsrat erfüllen.

Es darf nicht sein, dass der Betriebsrat erforderliche Aktivitäten nicht ergreift, weil er sein Budget aufgebraucht hat. Denn damit würde er seine gesetzlichen Pflichten nicht erfüllen. Was notwendig und gesetzlich vorgeschrieben ist, muss geschehen – unabhängig von den Kosten.

Stellung des Betriebsrats im Unternehmen

Der Betriebsrat dient dem Wohl des Betriebes und des Unternehmens. Das mag die Unternehmensleitung gelegentlich anders sehen. Aber was das Wohl des Unternehmens ist, liegt nicht allein in der Deutungshoheit der Unternehmensleitung. Das Wohlergehen der Arbeitnehmer gehört ebenso zum Wohl des Unternehmens, wie z. B. das der Kapitalgeber.

Ein Betriebsrat ist niemandem unterstellt, und kein Organ im Betrieb ist berechtigt, dem Betriebsrat Weisungen zu erteilen.

Insofern ist der Betriebsrat mindestens der Unternehmensleitung gleichgestellt. In Aktiengesellschaften muss der Vorstand dem Aufsichtsrat und in GmbHs die Geschäftsführung den Gesellschaftern Rechenschaft ablegen. Ein Betriebsrat muss niemandem Rechenschaft ablegen, sondern nach Recht und Gesetz zu handeln.

Das bedeutet nicht, dass der Betriebsrat die gleichen Rechte hat wie Vorstand, Geschäftsführung oder Leitung des Betriebes. Die Rechte des Betriebsrats ergeben sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Es bedeutet, dass sich der Betriebsrat keinem Budget unterordnen muss. Der Arbeitgeber hat also keine Möglichkeit, den Betriebsrat dazu zu zwingen.

(Nicht)Planbarkeit von BR-Kosten

Es ist vom Betriebsrat nicht leistbar, zu Beginn eines Jahres eine Kostenprognose für das Budget abzugeben. Schließlich weiß der Betriebsrat zu Beginn des Jahres ja noch gar nicht, was im Laufe des Jahres geschieht. Welcher Informationsbedarf entsteht? Worüber muss er sich in welchem Umfang mit dem Arbeitgeber streiten? Der Arbeitgeber nimmt bei seinen Aktivitäten auch keine Rücksicht darauf, ob das Budget des Betriebsrats erschöpft ist.

Der Arbeitgeber könnte den Moment ausnutzen, in dem ein vereinbartes Budget verbraucht ist. Er könnte Maßnahmen ergreifen, über die der Betriebsrat mitzubestimmen und sich entsprechend zu informieren hätte.

Ein Beispiel: Im September ist das Jahresbudget aufgebraucht und der Arbeitgeber teilt dem Betriebsrat mit, dass im Oktober ein neues Arbeitszeitmodell eingeführt wird. Das hätte normalerweise zur Folge, dass der Betriebsrat sich informieren müsste: Dabei müsste er z.B.:

  • ein Seminar besuchen,
  • einen Sachverständigen berufen, der ihn dabei unterstützt,
  • eine Betriebsvereinbarung abzuschließen
  • und, wenn es zu keiner Einigung über eine Betriebsvereinbarung kommt, die Einigungsstelle anrufen.

Dass der Betriebsrat all dies nun nicht mehr tun kann, weil sein Budget verbraucht ist, wäre geradezu grotesk. Denn das würde ja bedeuten, dass damit die Mitbestimmung des Betriebsrats faktisch außer Kraft gesetzt würde. Diese dient ja dazu, die teilweise grundrechtlich verbürgten Rechte der Beschäftigten zu schützen.

Ein Unternehmen wird wohl auch kaum Erfolg damit haben, dem Finanzamt folgendes mitzuteilen: Er kann in diesem Jahr keine Steuerzahlungen mehr von ihm erwarten, weil das für dieses Jahr vorgesehene Budget für Steuern bereits verbraucht ist.

Behinderung der Betriebsratsarbeit

§ 119 Abs. 1 Nr. 2 definiert die Behinderung oder Störung der Tätigkeit des Betriebsrats als Straftat.

Wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat zwingt, ein Budget einzuhalten und ihn daran hindert, seine Aufgaben zu erfüllen, ist der Tatbestand der Behinderung der Betriebsratstätigkeit erfüllt. Also handelt ein Arbeitgeber, der ein Budget für die Betriebsratstätigkeit durchsetzt, strafbar.

Der Versuch allerdings ist noch nicht unbedingt strafbar. Die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gegenüber dem Arbeitgeber sollte der Betriebsrat daher ausüben. Er vereitelt den Versuch, dass er den Arbeitgeber in seinem eigenen Interesse daran hindert, sich strafbar zu machen.

Fazit

Der Betriebsrat muss einer Budgetierung der durch ihn verursachten Kosten nicht zuzustimmen. Er begeht darüber hinaus sogar eine Pflichtverletzung, wenn er Maßnahmen nicht ergreift, um ein vom Arbeitgeber festgelegtes Budget nicht zu überschreiten. Er müsste diese Maßnahmen eigentlich ergreifen, um seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.

Der Arbeitgeber kann zwar in seiner Kostenrechnung die Kosten erfassen und ausweisen, die der Betriebsrat verursacht. Wenn er aber versucht, die Tätigkeit des BR durch ein Budget zu begrenzen, handelt es sich um eine strafbare Behinderung der Betriebsratsarbeit.

Service für den Betriebsrat

Sollte der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat Verhandlungen über eine Budgetierung der Kosten des BR aufnehmen wollen, helfen wir gerne weiter (Tel. 08158 99720).

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