ZPO – § 957: Ausschluss der Rechtsbeschwerde

Buch 8: Zwangsvollstreckung

Abschnitt 6: Grenzüberschreitende vorläufige Kontenpfändung

Titel 3: Rechtsbehelfe


§ 957:Ausschluss der Rechtsbeschwerde

In Verfahren zur grenzüberschreitenden vorläufigen Kontenpfändung nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 findet die Rechtsbeschwerde nicht statt.